Der Moment, in dem Geld plötzlich dringend benötigt wird, kann jederzeit vorkommen. Sei es, um die Studiengebühren, Geburtstagsfeier unserer Kinder oder einen Umzug zu finanzieren. In solchen Momenten ist oft die Kündigung einer bestehenden Lebensversicherung der schnellste Weg, an das benötigte Kapital zu kommen. Das Problem dabei: im Regelfall erhält man einen bei Weiten geringeren Betrag ausbezahlt, als man zuvor einbezahlt hat!
In vielen Fällen verzichten Versicherungsnehmer, die eine verlustreiche Lebensversicherung besitzen oder besessen haben auf ihre Ansprüche, da die Kostenrisiken einer möglichen Klage unvorhersehbar und die Abwicklungen zu kompliziert ist. Im Regelfall zahlen die Versicherungsfirmen im Fall einer vorzeitigen Kündigung einer Lebensversicherung nur ca. die Hälfte der einbezahlte Prämie zurück. Und das meistens, ohne eine ordentliche Abrechnung vorzulegen!
Oft zahlen Versicherungsunternehmen im Fall einer vorzeitigen Kündigungen nur ca. die Hälfte der einbezahlten Prämien zurück!
Was viele aber nicht wissen, ist, dass Versicherungsnehmer bis 31.12.2018 ein „ewiges“ Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen aufgrund von mangelhafter Rücktrittsbelehrung haben. Dieses Rücktrittsrecht basiert auf einer Entscheidung des europäischen Gerichtshofs, die von der österreichischen Regierung aber nun „overruled“ wird. Ab 1.1.2019 tritt nämlich ein neues Gesetz in Kraft, das das „ewige“ Rücktrittsrecht einschränkt – klar zum Nachteil der Konsumenten! Ab 2019 gilt Folgendes: Bei einem Rücktritt im ersten Jahr wird die gesamte Prämie rückerstattet. Der Konsument muss die Abschlusskosten nicht bezahlen. Das Geld wird aber nicht verzinst. Ab dem zweiten bis zum Ende des fünften Jahres wird der Rückkaufswert ohne Abschlusskosten ausbezahlt – dafür darf der Versicherer aber keine Stornogebühren verrechnen. Ab dem sechsten Jahr soll nur noch der Rückkaufswert abzüglich Stornogebühren erstattet werden. Eine Regelung, die den Versicherungsgesellschaften zu Gute kommt – die meisten Lebensversicherungen werden meistens nach 5 Jahren gekündigt!
Kunden können sich nur bis 31.12.2018 ihr Geld aufgrund des ewigen Rücktrittsrechts zurückholen.
Prozessfinanzierer überprüfen Ihren Fall kostenlos!
Die neuen Regelungen werden mit Jahresbeginn 1.1.2019 in Kraft treten. Bis Ende 2018 sind somit noch Rücktritte nach der alten Rechtslage möglich. Dabei helfen den Kunden Prozessfinanzierer wie Advofin, die für die Kunden einstehen, ihren Anspruch kostenlos (rechtlich wie wirtschaftlich) prüfen und diesen in Zusammenarbeit mit den beauftragten Anwälten betreiben.
Dr. Gerhard Wüest, Mitglied des Vorstandes bei Advofin Prozessfinanzierung AG erklärt: „Gerade bei Lebensversicherungen kann es zu großen wirtschaftlichen Nachteilen für Polizzeninhaber kommen. Advofin prüft auf eigenes Risiko und ohne Kosten für den Polizzeninhaber, ob ein Rücktritt für sie als Konsument erfolgsversprechend und sinnvoll ist (sowohl für laufende als auch schon beendete Polizzen). Sollte der Rücktritt aus unserer Sicht für unseren Kunden einen Vorteil bringen, macht Advofin den Polizzeninhabern ein Prozessfinanzierungsangebot. Wenn sie dieses Angebot annehmen, übernimmt Advofin die komplette Finanzierung des Prozesses und trägt das komplette Risiko des Prozessverlustes – für sie fallen keine Kosten an. Im Erlösfalle erhält Advofin 29% des Mehrerlöses, den Rest erhalten sie als Polizzeninhaber. Advofin erhält also nur im Erfolgsfalle einer Beteiligung am Erlös, im Verlustfalle übernimmt Advofin alle Kosten. Durch die neue Rechtslage sind wir gezwungen, bis Jahresende 2018 ihre Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaften geltend zu machen. Aus diesem Grund empfehlen wir, dass sie sich rasch mit dem Angebot auseinandersetzen. Nähere Informationen und eine Anmeldung zur Prozessfinanzierung finden sie unter: www.advofin.at/sammelverfahren/LV.
Advofin ist der größte Prozeßfinanzierer Österreichs, wir sind seit 17 Jahren erfolgreich am österreichischen Markt tätig und sehen uns als Schützer von Konsumentenrechten. Bis dato haben 24.000 Kunden unsere Dienstleistungen in Anspruch genommen. Wir haben rund 260 Millionen EURO für unsere Kunden erstritten.“
Laut Advofin gab es im Vorjahr 7.000 Vergleiche von unzufriedenen Kunden mit Versicherungen. Knapp 500 Klagen gegen Assekuranzen hat der Prozessfinanzierer Advofin derzeit laufen. Im Grunde geht es dabei immer um einen zu geringen Rückkaufs-bzw. Rücktrittswert der jeweiligen Lebensversicherung im Verhältnis zu den eingezahlten Prämien.
Kontakt:
Advofin Prozessfinanzierung AG
Lothringerstraße 14, 1030 Wien
Telefonnummer: +43-(0)1-26 22 21-17
E-Mail: office@advofin.at
Web: www.advofin.at
Auf der nächsten Seite erklärt Ihnen Advofin Prozessfinanzierung AG wie Sie zu Ihrem Geld dank kostenloser rechtlichen Hilfe kommen können:
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