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FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

Letzte Chance für 150 Euro Energiegutschein: Wie komme ich an das Geld?

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(FOTO: iStock)

Die Energiepreise steigen immer weiter und die Inflationsrate ist mit fünf Prozent auf einem historischen Höchststand. Aus diesem Grund beschloss die Regierung einen 150 Euro-Bonus für alle Österreicher. Diesen Bonus sollen noch am Freitag an restliche Haushalte versandt werden, mit wenigen Ausnahmen.

150 Euro für jeden Haushalt
Laut Brunner und Gewessler soll jeder Haushalt einen Gutschein über 150 Euro per Post bekommen und auch online einlösen können. Die Bundesregierung hat dazu ein 1,7 Milliarden schweres Paket geschnürt, um die steigenden Preise abzufedern. Konkret wurden drei Maßnahmen beschlossen, um eine Energiekostenkrise abzuwenden: Mit Jahresbeginn wurden Ökostromförderbetrag und Ökostromförderpauschale auf null gesetzt: Das erspart jedem Haushalt im Schnitt 90 bis 100 Euro.

  1. Mit Jahresbeginn wurden Ökostromförderbetrag und Ökostromförderpauschale auf null gesetzt: Das erspart jedem Haushalt im Schnitt 90 bis 100 Euro.
  2. Teuerungsausgleich verdoppelt: Zudem wurde ein „Sicherungsnetz“ für wirtschaftlich besonders prekär gestellten Personengruppen geschaffen. Der Teuerungsausgleich wird für Arbeitslose, Mindestsicherungs-, Ausgleichszulage- und Studienbeihilfe-Bezieher sowie Mobilitätsstipendiaten von 150 auf 300 Euro verdoppelt.
  3. Energiekostenausgleich (siehe oben): Insgesamt werden diesen vier Millionen Haushalte bekommen.

Jeder muss aktiv werden:
Der Energie-Gutschein kann nicht in bar abgelöst, weitergegeben oder verschenkt werden. Dieser gilt nur bei den rund 150 Netzbetreibern und Stromlieferanten. Außerdem muss man sich auf der zentralen Plattform des Bundes registrieren, denn nur so wir der Bonus überhaupt abgezogen. Die Web-Plattform wird erst umgesetzt. Erst mit der nächsten Jahresabrechnung wird der 150-Euro-Bonus abgezogen. Die Einlösung wird 2023 möglich sein.

Topverdiener bekommen Post:
Die Gutscheine werden auch an jene versendet, die mehr als die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (5.670 Euro) verdienen. Jedoch dürfen diese ihn nicht einlösen.

Grenze für Haushalt:
Wenn zwei Personen gemeinsam mehr als 5.670 Euro brutto verdienen, so bekommen die den 150 Euro-Gutschein nicht, da sie die Einkommensgrenze überschritten haben.

Kontrollen angekündigt:
Ob tatsächlich nur berechtigte Personen den Energiegutschein eingelöst haben, will die Finanz stichprobenartig überprüfen. Personen die erwischt werden, müssen die 150 Euro zurückzahlen.

Quelle: Heute-Artikel