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Maßnahmenvollzug

Lockerung: Regierung beschließt Reform für geistig abnorme Rechtsbrecher

Symbolfoto. (FOTO: iStock/Elmar Gubisch)
Symbolfoto. (FOTO: iStock/Elmar Gubisch)

Mit September diesen Jahres greift in Österreich die Reform des Maßnahmenvollzugs. Mit dieser neuen Grundlage sollen rund 60 geistig abnorme Rechtsbrecher aus der Haft entlassen werden.

Eine Reform des Maßnahmenvollzugs steht in Österreich an. Bislang hatte man Tätern, die aufgrund mangelnder Schuldfähigkeit nicht verurteilt werden können, oder Personen mit psychischen Erkrankungen in den Maßnahmenvollzug gesteckt. Nun werden die Gesetze dazu gelockert. Mitunter auch wegen Ressourcenmangel. Eine Einweisung in den Maßnahmenvollzug soll nicht mehr so einfach möglich sein.

Erst bei Strafdrohung ab drei Jahre

Eine Einweisung in den Maßnahmenvollzug für geistig abnorme Rechtsbrecher soll künftig erst bei Taten erfolgen, deren Strafdrohung drei Jahre – und nicht wie bislang ein Jahr – beträgt. Die Novelle führt dazu, dass nun ab September psychisch kranke Rechtsbrecher aus dem Maßnahmenvollzug entlassen werden, da sie nach dem neuen Gesetz überhaupt nicht untergebracht worden wären. Auflagen, Probezeiten oder irgendwelche Kontrollen sind nicht vorgesehen. Das stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar“, erklärt FPÖ-Landesparteisekretär und Sicherheitssprecher Michael Gruber.

Ressourcenmangel 

Im September sollen etwa 60 geistig abnorme Rechtsbrecher aus der Haft entlassen werden. Allerdings auch nur, weil dann die Novelle greift. Diese besagt, wenn der Täter zum Tatzeitpunkt das 21. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, kann er nicht in den Maßnahmenvollzug gesteckt werden. Dies gilt mit September auch Rückwirkend.

Für Betreuungs- und Behandlungsmöglichkeiten nach der Haft stehen momentan noch keine Ressourcen zur Verfügung. Daher erwarten Kritiker der Reform eine hohe Rückfallquote.

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Medikation & Gesetz

Die Entlassenen sollen sich vielmehr selbstständig um ihre Versorgung und Medikation kümmern und Experten fürchten zudem einen Anstieg der Rückfallquote. Das Gesetz muss daher dringend novelliert werden, um entsprechende Sicherungsmechanismen, wie etwa Kontrollen und Auflagen einzubringen. Was passieren kann, wenn man psychisch kranke Personen vorzeitig unkontrolliert entlässt, zeigt ein furchtbarer Kindermord in Frankreich, der gestern medial bekannt wurde. Ein 15-jähriger Sexualstraftäter wurde vorzeitig aus dem Maßnahmenvollzug entlassen und ermordete zwei Wochen später ein 5-jähriges Mädchen und steckte den Leichnam in einen Müllbeutel“, so Gruber abschließend.

Quelle: ots