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MA11-Statement zur Vergewaltigung von zwei Mädchen in Meidling

Betreutes Wohnen MA11
(FOTO: Printscreen/Google Maps )

Zwei Mädchen (11 und 14) sollen vergangenen Donnerstag in einer Wohnung in Meidling vergewaltigt worden sein. Davor sind sie von der MA11 (Amt für Jugend und Familie) in einer betreuten Einrichtung untergebracht worden. Die Obsorge hatte also der Staat. KOSMO hat ein direktes Statement der MA11 angefordert.

Die betroffenen Mädchen, die scheinbar von einem 17- und einem 18-Jährigen vergewaltigt worden sind, werden momentan intensiv betreut, wie es von Seiten der MA11 heißt. Wie der Chefredakteur des „Falter“, Florian Klenk, aufdeckte, hatte die MA11 die Obsorge über die beiden Mädchen. Die 14-Jährige war seit Februar 2020, also seit Beginn der Pandemie, in Betreuung. Die jüngere der beiden Mädchen ist erst seit Mai diesen Jahres in Obhut der MA11. Nun muss geklärt werden, ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde.

Unterdessen hat KOSMO bei der Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit (MA11) um ein Statement angesucht. Und erhalten.

KOSMO: Wie kann man davon ausgehen, dass Kinder zwischen 11 und 14 Jahren sich frei in einer Stadt wie Wien bewegen können, ohne dass ihnen etwas passiert?

MA11: Wir gehen davon aus, dass sich Kinder in dem Alter, wie alle anderen Kinder in Wien, altersadäquat und nach den Absprache und nach den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzt in Wien bewegen dürfen. Kinder und Jugendliche in Wohngemeinschaften müssen sich, wie andere Kinder auch, an Ausgehzeiten halten. Wenn sie diese nicht einhalten, muss darauf pädagogisch adäquat reagiert werden und dies bearbeitet werden. Geschlossene Einrichtungen sind in Österreich nicht zulässig und auch in pädagogische Hinsicht nicht zielführend.

KOSMO: Wie sieht es in diesem Fall mit der Aufsichtspflicht bzw mit der Kontrollpflicht aus?

MA11: Die Aufsichtspflicht besteht in allen unseren Wohngemeinschaft und Krisenzentren. Wie in solchen Fällen üblich, prüft die behördliche Aufsicht. Das ist in Wien die Gruppe Recht der WKJH. Zusätzlich werden Sozialpädagogische Einrichtungen von der Volksanwaltschaft und der Ombudsstelle der Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft kontrolliert. Aufsichtsverletzungen würden z.B. vorliegen, wenn Sozialpädagog*innen Kinder alleine, unbeaufsichtigt lassen; wenn sie bei Auffälligkeiten oder Schwierigkeiten der Kinder nicht intervenieren; Gefahren für die Kinder nicht verhindern; nicht Anteil an der Situation der Kinder nehmen. Dies ist aber in diesem Fall nicht gegeben.

KOSMO: Handelt es sich in diesem Fall vielleicht doch um eine Aufsichtspflichtverletzung Seitens der Betreuer?

MA11: Darauf gibt es keinerlei Hinweise.

Drogen-Kauf

Am Donnerstagnachmittag sind die beiden minderjährigen Mädchen allein und freiwillig in die Wohnung eines der vermeintlichen Täter gegangen, mit dem Ziel Drogen zu kaufen. Dort befand sich auch ein 17-Jähriger, der ebenfalls unter Verdacht steht. Währen das ältere der beiden Mädchen (14) einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit dem jüngeren der zwei Buschen (17) hatte, wurde die 11-Jährige von dem volljährigen Täter Widerwillens sexuell missbraucht. Nach einem erfolgreiche Fluchtversuch konnten die Mädchen die Polizei informieren. Die beiden Burschen wurden wenig später in der besagten Wohnung festgenommen.

Der jüngere der beiden Täter ist wieder auf freiem Fuß. Er wurde wegen des Verdachts der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung angezeigt. Der Volljährige (Staatsbürgerschaft: Irak) befindet sich wegen des Verdachts der Vergewaltigung und des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen noch immer in der Justizanstalt Josefstadt in Haft.

Hilfe bei Missbrauch

Falls Sie Personen kennen, die unter psychischem, physischem und/oder sexuellem Missbrauch leiden, zögern Sie nicht um Hilfe zu bitten:
• Rat auf Draht, Onlineberatung
• Rat auf Draht: Chatberatung Mo bis Fr, 18 – 20 Uhr
• Rat auf Draht: 147
• Sozialpsychiatrischer Notdienst: 01 / 310 87 79
• Frauenhelpline: 0800 222 555
• Sorgentelefon für Kinder, Jugendliche und Erwachsene: 0800 / 20 14 40
• Psychiatrische Soforthilfe: 01 / 313 30