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Medienbehörde: FPÖ-Video ein „schwerwiegender Gesetzesverstoß“

(FOTO: Screenshot)

Das Video der Freiheitlichen Partei Österreich sorgte vergangenes Jahr für große Aufregung. Die Medienbehörde KommAustria veröffentlichte eine Entscheidung online.

Im Video wurde der Missbrauch der eCard von einem Comic-Mann mit Fes, der den Namen Ali trägt, gezeigt. Im Video möchte Ali mit der eCard seines Cousins Mustafa zum Zahnarzt. Da die Versicherungskarte in Zukunft jedoch mit einem Foto ausgestattet sein wird, schlägt sein Versuch fehl.

„Pech gehabt Ali. Es heißt nun: Sozialmissbrauch adé“, lautete der Kommentar der FPÖ im Video. Der Clip befand sich nur wenige Stunden auf FPÖ-TV. Es dauerte nicht lange, bis es zu einer heftigen Diskussion im Netz und unter heimischen Politikern kam. Kurz darauf distanzierten sich die FPÖ und die ÖVP von dem „Ali-Video“.

Verstoß gegen Diskriminierungsverbot
Laut KommAustria soll das Video für die FPÖ-Initiative (E-Cards mit Foto) werben, weshalb es sich bei diesem Clip „um Imageförderung zugunsten der FPÖ und damit um ideelle Werbung“ handle. Daher kommt die Medienbehörde zum Schluss, dass der „Ali-Clip“ gegen das gesetzliche Diskriminierungsverbot verstoße.

„Der Fes als typisch orientalisch-islamisches Kleidungsstück sowie die beiden Vornamen ‚Ali‘ und ‚Mustafa‘ lassen den Durchschnittsbetrachter unmissverständlich auf eine fremdländische, genauer eine orientalisch-islamische Herkunft dieser beiden Proponenten schließen. Zudem sehen sich ‚Ali‘ und ‚Mustafa‘ sehr ähnlich, wodurch offensichtlich die Absicht verfolgt wurde, diese Personengruppe in Bausch und Bogen als typischerweise Sozialmissbrauch begehend darzustellen“, so der exakte Wortlaut der Behörde.

Entscheid nicht rechtskräftig
Der Freiheitliche Partei Österreich wurde aufgetragen, die Entscheidung von KommAustria auf FPÖ-TV zu veröffentlichen. Das Urteil der Behörde ist nicht rechtskräftig. Gleichzeitig ermittelt die Wiener Staatsanwaltschaft in dieser Causa gegen Johann Gudenus.