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Valorisierung

Ministerien geben Erleichterungen bei Familienbeihilfe bekannt

(FOTO: iStock/CalypsoArt)
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Am Samstag ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen. Im Vorfeld dessen hat der Familienausschuss – unter Familienministerin Susanne Raab und Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch – Neuerungen beschlossen.

Für Familien mit Kindern mit erheblichen Behinderungen soll es in Zukunft deutliche Erleichterungen in Bezug auf die Familienbeihilfe geben. Somit soll ab 1. Jänner 2023 eine jährliche Steigerung der Beihilfe eingeführt werden.

„Durch die Verwaltungsvereinfachungen im Bereich der Familienbeihilfe bauen wir unnötige Bürokratie ab und schaffen somit Entlastung. Vor kurzem haben wir außerdem mit der Valorisierung der Familienleistungen einen Meilenstein in der Familienpolitik beschlossen – das bedeutet, dass auch die erhöhte Familienbeihilfe für Kinder mit erheblichen Behinderungen ab dem 1. Jänner jährlich steigt“, sagt Familienministerin Susanne Raab.

Die erhöhte Familienbeihilfe beträgt 155,90 Euro pro Monat und wird zusätzlich zur Familienbeihilfe ausbezahlt. Ab dem 1. Jänner 2023 wird sie jährlich an die Inflation angepasst, das bedeutet im Jahr 2023 eine Erhöhung um 5,8 Prozent auf 164,90 Euro pro Monat.

Voraussetzungen

Für den Erhalt der erhöhten Familienbeihilfe soll ein Behindertenpass als Nachweis ausreichen. Somit sind keine zusätzlichen Untersuchungen notwendig.

Für Inhaberinnen und Inhaber eines Behindertenpasses ist darüber hinaus auch keine gesonderte Vorlage von Unterlagen (wie z.B. Befunde) mehr nötig. Ein weiterer Punkt der Novelle ist die Erweiterung der Parteienrechte: Das Sachverständigengutachten wird in Zukunft in jedem Fall automatisch übermittelt.

Von der Valorisierung der erhöhten Familienbeihilfe profitieren rund 91.000 Kinder mit Behinderungen.

Mit den Erleichterungen bei der erhöhten Familienbeihilfe für Kinder mit erheblichen Behinderungen wird ein weiterer Punkt aus dem Regierungsprogramm umgesetzt. Zusätzlich wurde heuer im Zuge der Pflegereform bereits beschlossen, dass die erhöhte Familienbeihilfe nicht mehr auf das Pflegegeld angerechnet wird und somit besonders Familien mit Kindern mit Behinderung zusätzlich unterstützt werden.

Quelle: Bundeskanzleramt