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Mordwaffe

Mit 90 hinter Gitter: Seniorin erschlug Freundin (77) mit Kochtopf

Kochtopf Oma
Symbolfoto. FOTO: iStock/Natalia Brand

Eine 90-jährige Frau wurde in Bayern zu einer Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt, nachdem sie ihre langjährige Freundin mit einem Kochtopf tödlich verletzt hatte.

Das Landgericht München I befand die Seniorin des Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung für schuldig. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert, während die Verteidigung für einen Freispruch vom Mordvorwurf plädierte und lediglich eine Bewährungsstrafe wegen minder schwerer Körperverletzung mit Todesfolge anstrebte.

Die grundlegenden Tatumstände waren im Verfahren weitgehend unbestritten. Die Angeklagte hatte erst mehrere Tage nach der Tat den Notruf gewählt und den Tod ihrer Bekannten gemeldet. Bei ihrer polizeilichen Vernehmung gab sie an, dass ein Streit über das Einräumen von Einkäufen eskaliert sei, woraufhin sie zum Kochtopf gegriffen habe. Die Verteidigungsstrategie konzentrierte sich hauptsächlich auf die Kritik an der nächtlichen Vernehmung, bei der die Beschuldigte nach Ansicht ihrer Anwälte nicht ordnungsgemäß über ihre Rechte aufgeklärt worden sei.

Belastete Freundschaft

Seit dem Vorfall im vergangenen Sommer befand sich die Seniorin in Untersuchungshaft. Die Vorsitzende Richterin bezeichnete den Fall als außergewöhnlich, nicht zuletzt aufgrund des hohen Alters der Angeklagten. In der Urteilsbegründung wurde die über vier Jahrzehnte währende Freundschaft zwischen den beiden Frauen thematisiert, die sich zunehmend asymmetrisch entwickelt hatte.

Die beiden Frauen hatten im Laufe der Zeit kaum noch soziale Kontakte außerhalb ihrer Beziehung und lebten zunehmend isoliert. Die 77-Jährige unterstützte ihre körperlich beeinträchtigte Freundin regelmäßig im Alltag, besonders beim Einkaufen – trotz der sich verschlechternden Beziehungsdynamik.

Wiederholte Misshandlungen

Die Verurteilte habe sich intellektuell überlegen gefühlt, war jedoch gleichzeitig auf die Unterstützung ihrer Freundin angewiesen. Laut Gericht hatte die 90-Jährige ihr Opfer bereits vor der tödlichen Auseinandersetzung mehrfach verbal und körperlich misshandelt – Übergriffe, die die 77-Jährige offenbar stets hingenommen hatte.

Im Prozess sagten mehrere Zeugen über sichtbare Verletzungen und wiederholte Misshandlungen aus, die das Opfer durch ihre Freundin erlitten hatte. Trotz dieser dokumentierten Demütigungen und körperlichen Übergriffe blieb die jüngere Frau in der Beziehung und leistete weiterhin Hilfe im Alltag, was auf ein komplexes Abhängigkeitsverhältnis hindeutet.

Nach Überzeugung des Gerichts hatte die Verurteilte ihre engste Freundin vor einem Jahr im Verlauf eines Streits mit einem Kochtopf attackiert und dabei tödliche Verletzungen verursacht.