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Geduldsprobe

MRT-Wartezeiten: Länger als gesetzlich erlaubt

(FOTO: iStock/Svitlana Hulko)
(FOTO: iStock/Svitlana Hulko)

Die Wartezeit auf einen Magnetresonanztomografie (MRT)-Termin hat in Wien eine kritische Grenze überschritten. Gesetzlich festgelegt ist eine Frist von 20 Werktagen für die Terminvergabe, doch die Realität zeigt ein anderes Bild: Patientinnen und Patienten müssen durchschnittlich 21 Tage ausharren, bis sie untersucht werden können. Die Folge ist eine Zunahme der Beschwerden bei der Patientenanwaltschaft, die sich für die Rechte der Betroffenen einsetzt.

Wachsende Nachfrage

Seit der Einführung der 20-Tage-Regelung im Jahr 2018 ist die Anzahl der MRT-Überweisungen um 30 bis 50 Prozent gestiegen – ein Zuwachs, der ohne eine Erhöhung der Gerätekapazität im extramuralen Bereich, also außerhalb der Krankenhäuser, erfolgte. Dr. Gerhard Zier, Vorsitzender des Fachausschusses für Bildgebende Diagnostik der Fachgruppe Gesundheit in der Wirtschaftskammer Wien, bestätigt diese Entwicklung gegenüber Radio Wien und fordert eine Anpassung des Großgeräteplans durch die Krankenkassen, um dem Engpass entgegenzuwirken. „Wenn sich der Plan nicht ändert, wird sich auch an den Wartezeiten nichts ändern“, erklärt Zier und unterstreicht damit die Dringlichkeit der Situation.

Institute überlastet

Radiologen wie Dr. Zier befinden sich in einer Zwickmühle: Sie bearbeiten nicht nur die Überweisungen von niedergelassenen ÄrztInnen, sondern auch jene aus den Krankenhäusern. „Wir sind ja die Dienstleister. Wir sind nicht die, die sagen, kommts nur. Wir sind übervoll in den ganzen Geräten“, so Zier. Die zunehmende Belastung spiegelt sich somit nicht nur in den Wartezeiten, sondern auch in der Überlastung der Radiologie-Institute wider.

Zwei-Klassen-Medizin

Gerhard Jelinek, Patientenanwalt, berichtet von Fällen, in denen Patienten bis zu vier Monate auf einen MRT-Termin warteten. Viele sehen sich dadurch gezwungen, auf private Institute auszuweichen, um schneller behandelt zu werden. Jelinek weist darauf hin, dass die Krankenkassen eine zu großzügige Verordnungspraxis befürchten und daher zögerlich bei der Genehmigung neuer Geräte sind. Er appelliert an die Versicherten, ihre Beschwerden kontinuierlich vorzubringen und darauf zu bestehen, innerhalb der gesetzlichen Frist einen Termin zu erhalten.

Zentrales Buchungssystem

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) befindet sich in einer schwierigen Lage, da sie an den bestehenden Großgeräteplan gebunden ist. Nichtsdestotrotz versucht die Kasse, durch die Implementierung eines zentralen Buchungssystems Abhilfe zu schaffen. Dieses System soll Patienten automatisch an das Institut mit dem frühest verfügbaren Termin weiterleiten und so zur Entspannung der aktuellen Problematik beitragen.