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KNALLEFFEKT

Neue Details zum Abkommen zwischen Serbien und Kosovo!

(FOTOS: iStock/ Fredex8, EPA-EFE/ ANDREJ CUKIC,GEORGI LICOVSKI)

Der von Deutschland und Frankreich erarbeitete Vorschlag für das finale Abkommen über die Normalisierung der Beziehungen im Dialog zwischen Belgrad und Pristina wurde der Öffentlichkeit zugespielt.

Serbische Medien, die eigenen Angaben zufolge Einsicht in das Dokument nahmen, berichten über Bestimmungen zur Normalisierung der Beziehungen zwischen den beiden Parteien. Bei dem Dokument handle es sich um einen vorläufigen Entwurf, in dem weitere Änderungen und Ergänzungen möglich seien.

Nun zu den Bestimmungen des Abkommens:

Artikel 1

Kosovo und Serbien werden normale, gutnachbarliche Beziehungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung pflegen.

Artikel 2

Kosovo und Serbien werden sich von ihren gegenseitigen Bestrebungen nach einer EU-Mitgliedschaft leiten lassen.

Artikel 3

Kosovo und Serbien werden in Übereinstimmung mit dem von beiden Parteien unterzeichneten SAA [Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen] alle Streitigkeiten untereinander ausschließlich auf friedlichem Wege beilegen und auf die Androhung oder Anwendung von Gewalt verzichten. Die Parteien bekräftigen hiermit ausdrücklich, dass sie die zwischen ihnen bestehenden Grenzen weder jetzt noch in Zukunft verletzen werden und verpflichten sich, die territoriale Integrität der jeweils anderen Partei in vollem Umfang zu achten.

Artikel 4

Kosovo und Serbien gehen davon aus, dass keine der beiden Parteien die jeweils andere Partei international vertreten oder in deren Namen handeln kann.

Artikel 5

Kosovo und Serbien werden friedliche Beziehungen auf dem Westbalkan fördern und zur regionalen Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa beitragen.

Artikel 6

Kosovo und Serbien werden stets unter Anerkennung der Kompetenzen der jeweils anderen Partei handeln.

Artikel 7

Kosovo und Serbien erklären ihre Bereitschaft, praktische und humanitäre Fragen im Prozess der Normalisierung ihrer Beziehungen zu regeln. Sie werden auf Grund dieses Abkommens und zu gegenseitigem Nutzen weitere Übereinkommen miteinander abschließen, um die Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft und Technik, Verkehr, Justiz, Post- und Fernmeldewesen, Gesundheit, Kultur, Sport, Umweltschutz und in anderen Bereichen zu fördern und zu stärken. Die diesbezüglichen Einzelheiten werden im Zusatzprotokoll festgehalten.

Artikel 8

Kosovo und Serbien werden ständige Vertretungen in dem jeweils anderen Land unterhalten. Diese werden am Sitz der jeweiligen Regierung eingerichtet. Praktische Fragen im Zusammenhang mit der Einrichtung der Vertretungen werden gesondert geregelt.

Artikel 9

Kosovo und Serbien kommen darin überein, dass die von ihnen bereits geschlossenen oder sie betreffenden bilateralen und multilateralen internationalen Verträge und Abkommen von diesem Abkommen unberührt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Details zu dem von Deutschland und Frankreich vorgelegten Entwurf zuvor bereits von den albanischen Medien veröffentlich worden waren. Erst ein paar Tage später erklärte der serbische Präsident Aleksandar Vucic, dass er das Dokument gesehen habe und es nicht entgegennehmen wollte.

„Das bereitet mir Kopfschmerzen“, sagte Vucic Ende September, als der Entwurf zum ersten Mal in der Öffentlichkeit geleakt wurde.

„Die ganze Idee basiert darauf, dass Serbien den Kosovo formell nicht anerkennen muss, aber einer Aufnahme des Kosovo in die UNO zustimmen muss. Im Gegenzug sollte Serbien vermutlich in die EU aufgenommen werden und wirtschaftlich davon profitieren, das ist aber nicht näher bestimmt“, erklärte Vucic damals.