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Neue EU-Regelung: Ab 50 kein Führerschein mehr?

FUEHRERSCHEIN
(FOTO: iStock)

Die Europäische Union hat Pläne zur Umstellung der Führerscheine entwickelt. Die rosafarbenen Papierführerscheine aus den 80er Jahren, werden immer seltener. Bis 2033 soll jeder Fahrer die neuen EU-Karten besitzen. Diese Regelungen hat die EU für den Führerschein geplant.

Deutschland: Ein wichtiges Detail betrifft Fahrer über 50, die ihren Führerschein der Klasse 3 erneuern möchten: Sie müssen genau darauf achten, keine Fahrerlaubnis zu verlieren. Personen, die ihren Führerschein vor 1980 erworben haben, können auch nach dem Umtausch weiterhin die Führerscheinklassen B, BE, C1, C1E, AM und L nutzen und Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen fahren. Für größere Gespanne gelten jedoch Ausnahmen.

Der ADAC erklärt, dass der betreffende Teil der Klasse 3 der Lkw-Fahrberechtigung unterliegt und der Klasse CE entspricht, die als CE 79 im Führerschein eingetragen wird. Wer diese über das 50. Lebensjahr hinaus nutzen möchte, unterliegt den Einschränkungen der Lkw-Klasse. Beim Umtausch des Führerscheins sollte daher unbedingt die Klasse CE 79 angekreuzt werden. Andernfalls darf man nur noch Pkw und Lkw bis 7,5 Tonnen ziehen, wobei man mit dem 7,5-Tonner auch weiter Anhänger ziehen dürfte, solange das Gespann maximal zwölf Tonnen zulässiges Gesamtgewicht hat.

Alle 5 Jahre erneuern

Personen über 50 Jahre benötigen zudem eine ärztliche Bescheinigung, und die Klasse CE muss alle fünf Jahre erneuert werden. Wer das 50. Lebensjahr erreicht hat und den Führerschein vor 1999 erworben hat, verliert die Fahrerlaubnis CE auch, wenn er keine aktuelle Fahrpraxis vorweisen kann. Personen, die ihren Führerschein nach der Jahrtausendwende gemacht haben, müssen die Erlaubnis für CE generell alle fünf Jahre erneuern lassen. Wann und ob diese Regelung in Österreich kommen wird, ist noch unklar.