Ab 1. November tritt die neue Reform des Privatkonkurses in Kraft. Unter bestimmten Voraussetzungen bedeutet das sogar ohne Rückzahlungen schuldenfrei zu werden.Außerdem wird die Mindestschuldendauer von sieben auf fünf Jahre verkürzt und auch eine Mindestquote wird nicht mehr gegeben sein.
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Durch eine Vereinbarung zwischen Bosnien-Herzegowina und Russland soll der 116 Mio. Euro Schuldenberg aus der sowjetischen Ära an das Balkanland ausbezahlt werden.
Die neue Regelung betrifft Privatpersonen und Einzelunternehmer, die unter hohen Schulden leiden. Besonders die Mindestquote bringt Erleichterung, da kein festgesetzter Betrag mehr abzuzahlen ist. Die damaligen zehn Prozent der Quote fallen nun endgültig weg. Demnach werden fünf Jahre lang alle Verdienste im Abschöpfungsverfahren abgezogen, die über das Existenzminimum hinausgehend erarbeitet werden. Die übrige Restschuld wird in der Regel automatisch ausgeglichen. Gläubiger sind jedoch in der Lage einen Antrag auf Ende des Abschöpfungsverfahrens einzubringen, wenn nachvollziehbare Gründe vorliegen.
Privatkonkurs für Arbeitslose
Liegt kein pfändbares Einkommen vor, weil die Verdienste nicht über dem Existenzminimum liegen, so kann man mithilfe der neuen Reform trotzdem Privatinsolvenz beantragen. Ist man im gegebenen Fall arbeitslos, so muss man sich um einen angemessenen Job bemühen. Damit das auch nachvollziehbar bleibt, werden nicht erwerbstätige Schuldner einmal im Jahr vor Gericht geladen. Legt man vor Gericht eine gute Begründung dafür ab, warum kein neuer Job gefunden wurde, so ist dies ausreichend. Geht man seiner Pflicht nicht nach einen neuen Beruf zu finden, wird das Abschöpfungsverfahren nicht automatisch beendet.
Raten statt Abschöpfungsverfahren
Ebenfalls neu ist das Wegfallen des Zahlungsplans bei Privatinsolvenz. In der alten Regelung musste ein Zahlungsplan vorgelegt werden, wenn dieser abgelehnt wurde, kamen Schuldner ins Abschöpfungsverfahren. Für Personen ohne pfändbare Erträge fällt dieser Schritt nun weg. Gläubigerschützer sind jedoch der Meinung, dass der Zahlungsplan nicht an Bedeutung verlieren wird. Man geht man davon aus, dass man sich in vielen Fällen auf Raten einigen wird und dadurch auf Privatkonkurs verzichtet. So könne man Schulden rascher loswerden. Bisher wurden durchschnittlich in drei von vier Fällen eine Einigung ohne Abschöpfungsverfahren geregelt.
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