Ab dem 1. Jänner 2025 treten in Österreich neue Regelungen für das Nebeneinkommen in Kraft. Diese beinhalten höhere Zuverdienstgrenzen, die unter anderem durch eine Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze bedingt sind.
Pensionisten profitieren laut Finanz.at besonders von einer Entlastung von bis zu 113 Euro monatlich durch den Wegfall von Beitragspflichten. Auch für Arbeitslose, Familien und Bezieher von Kinderbetreuungsgeld gibt es Anpassungen.
Höhere Zuverdienstgrenzen
Die generelle Geringfügigkeitsgrenze wird ab 2025 aufgrund einer Anpassung um den Faktor 1,063 auf 551,10 Euro pro Monat angehoben (vorher 518,44 Euro in 2024). Dies betrifft Pensionisten, Arbeitslose und Eltern im Karenzgeldbezug, die innerhalb dieser Grenze steuerfrei dazuverdienen können.
Während des Bezugs der regulären Alterspension bleibt ein unbegrenzter Zuverdienst möglich, wobei zusätzliches Einkommen steuerpflichtig ist. Spezielle Regelungen gelten jedoch für Pensionen wie die Früh-, Korridor- und Invaliditätspension. Hier liegt die maximale Zuverdienstgrenze ab 2025 bei der neuen Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro.
Für Arbeitslosengeld- oder Notstandshilfebezieher bleibt die Zuverdienstgrenze ebenfalls an die Geringfügigkeitsgrenze gekoppelt. Einkommen bis zu diesem Betrag bleiben ohne Auswirkungen auf die Leistung.
Sonderregelung für Pensionisten
Für 2025 gilt eine befristete Sonderregelung: Der Beitragsteil, der in der Pensionsversicherung auf die versicherte Pension entfällt, wird bis zu einem Betrag von 112,98 Euro monatlich vom Bund übernommen. Dadurch reduziert sich der finanzielle Aufwand für Pensionisten, da dieser Betrag weder vom Entgelt abgezogen noch an die Sozialversicherung abgeführt wird.
Anpassungen bei Familien- und Studienbeihilfe
Die Zuverdienstgrenze für den Bezug von Familienbeihilfe und Studienbeihilfe wird ab 2025 von derzeit 16.455 Euro auf 17.212 Euro brutto pro Jahr angehoben. Diese Anpassung entspricht einer Erhöhung um 4,6 Prozent, basierend auf der Inflation.
Kinderbetreuungsgeld
Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld liegt die jährliche Zuverdienstgrenze aktuell bei 8.100 Euro. Sollte diese überschritten werden, ist nur der übersteigende Betrag zurückzuzahlen. Die Zuverdienstgrenze für 2025 wird noch bekanntgegeben.
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