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AUTOFAHRER EMPÖRT

Neue Verkehrsregeln für Radler und Fußgänger

Neue Verkehrsregeln für Radler und Fußgänger
(FOTO: iStockphoto/Konoplytska)

Ab 1. Oktober tritt die 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Mit der StVO-Novelle werden die Rechte der Radfahrer und Fußgänger im Straßenverkehr erweitert. Die neuen Regeln bringen vor allem Verbesserungen für Radfahrer, in bestimmten Bereichen aber auch für Fußgänger.

So dürfen Radfahrer nach der neuen Regelung unter bestimmten Voraussetzungen bei rot rechts abbiegen. Diese Verkehrsregel kommt vorläufig nur in Wien und Linz zur Anwendung, weil es in diesen beiden Städten bereits Ampeln mit Zusatztafeln für Radfahrer gibt. Das Rechtsabbiegen bei rot ist nämlich nur dann erlaubt, wenn eine Zusatztafel mit grünem Pfeil an der Ampel angebracht ist. In Wien betrifft die neue Regel derzeit 17 Kreuzungen.

Zudem müssen Kraftfahrzeuge beim Überholen von Radfahrern ab sofort einen Mindestabstand einhalten. Konkret beträgt der vorgeschriebene Mindestabstand 1,5 Meter im Ortsgebiet und 2,0 Meter auf Freilandstraßen. Demnächst wird in Städten und Gemeinden eine neue Anlageart eingeführt: die Schulstraße. Gekennzeichnete Schulstraßen werden zu bestimmten Zeiten, z.B. morgens vor Schulbeginn, für alle Fahrzeuge außer für Anrainer und Einsatzfahrzeuge gesperrt. Der Hintergrund dieser neuen Regelung ist die Gefahr, die durch den regen Kraftfahrzeugverkehr entsteht, wenn Eltern ihre Kinder mit dem Auto vor das Schultor fahren.