In diesem Jahr haben rund 8,5 Millionen Menschen in Österreich erneut Anspruch auf den Klima-Bonus. Personen, die ihre Kontodaten auf FinanzOnline hinterlegt haben, sollten das Geld automatisch auf ihr Konto erhalten. Für 7,5 Millionen Menschen war dieser Auszahlungsweg vorgesehen – zumindest in der Theorie. Denn auch in diesem Jahr gibt es wieder Schwierigkeiten bei der Auszahlung des Klima-Geldes. Ein Beispiel, das die Volksanwaltschaft aufzeigt: Trotz Überweisung des Klima-Bonus im Vorjahr erhielten dieselben Personen in diesem Jahr Gutscheine.
Die Auszahlung des Klimabonus 2023 wurde Anfang September eingeleitet. Als Anreiz für klimafreundliches Verhalten dient die Ausgleichszahlung für die CO2-Steuer. Die Höhe des Bonus variiert je nach Wohnort und liegt zwischen 110 und 220 Euro, wobei Minderjährige nur die Hälfte erhalten. Berechtigt ist jeder, der seinen Hauptwohnsitz seit mindestens sechs Monaten in Österreich hat.
Die Auszahlung des Geldes für alle Nutzer von FinanzOnline sollte laut Angaben des Klimaministeriums bis Mitte September 2023 abgeschlossen sein. Zudem war geplant, bis Ende Oktober eine Million Gutscheine als RSa-Briefe per Post zu versenden.
Obwohl derzeit nur zwanzig Problemfälle der Volksanwaltschaft bekannt sind, besteht die Gewissheit, dass dies lediglich der Beginn ist. Rosenkranz geht davon aus, dass in Zukunft noch bedeutend mehr Fälle ans Licht kommen werden.
Laut dem Klimaministerium werden die Schwierigkeiten teilweise darauf zurückgeführt, dass die Betroffenen beispielsweise Selbstständige sind oder fehlerhafte Kontoinformationen vorliegen. In Bezug auf Letzteres reichen die Ursachen von technischen Fehlern bei der Aktualisierung über Eingabefehler bis hin zu Problemen bei der Übermittlung. „Diese Fehler sind selten, aber sie kommen leider vor.“
Rückzahlung bei doppelter Überweisung?
Volksanwalt Rosenkranz hält die gegebene Erklärung nicht für überzeugend. Seiner Meinung nach melden sich bei ihm Personen aus unterschiedlichsten Gruppen. „Da ist der Mann, der den Klimabonus aufs Konto der Ex-Freundin bekommt“, nennt Rosenkranz ein Beispiel. Weiters gebe es den Fall einer Pensionistin, „bei der das Geld laut Klimaministerium aufs Konto des Sohnes überwiesen werden sollte. Beim Sohn ist bisher aber nichts angekommen“, sagt der Volksanwalt.
Rosenkranz ist besonders verärgert über die Vorgehensweise bei der Bearbeitung der gemeldeten Problemfälle. Nach der Einreichung der Beschwerde wurden einige Betroffene aufgefordert, ihre Unterlagen bis zu drei Mal an die Serviceline zu senden. In einem Fall wurde einer Frau, die den Klimabonus doppelt erhalten hatte, von der Serviceline gesagt, sie solle sich darüber freuen. Eine Rückzahlung sei „nicht vorgesehen“.
Die Anfragen der Volksanwaltschaft wurden angeblich vom Ministerium nur mit unbefriedigenden Auskünften beantwortet. „Wir haben laut der Verfassung den Auftrag, alles zu prüfen, bekommen aber die Antworten nicht“, kritisiert Rosenkranz. „Das ist keine ordentliche Verwaltung“.
Im Vertrag mit der Firma Sodexo ist ein „Mindestbestellwert im Wert der Kosten von 1.000.000 Klimabonusempfänger:innen je Auszahlungszyklus“ verankert. Falls die Anzahl der Empfänger diese eine Million unterschreitet, erhält Sodexo eine Ausgleichszahlung in Höhe der Differenz. Das Ministerium bestreitet jedoch, dass dies zu einer künstlichen Vergrößerung der Gutschein-Lösung führe. „Diese Unterstellung ist falsch. Der Klimabonus wird überall wo das möglich ist, automatisch auf das Konto überwiesen. Der Vertrag sieht wie in solchen Fällen üblich vor, dass die Fixkosten der Gutscheinlösung, die unabhängig von der Menge an Gutscheinen anfallen, abgedeckt werden. Nachdem die Anzahl an Gutscheinen jedoch 2022 und auch heuer deutlich über dieser Schwelle lag, kommt diese Regelung nicht zum Tragen. Sollte sich abzeichnen, dass die Gutscheinmenge sinkt, kann der Vertrag jährlich gekündigt werden.“
Bezieher müssen sich gedulden
Des Weiteren seien die Abwicklungskosten für den Klimabonus äußerst niedrig. Im vergangenen Jahr betrugen sie lediglich 0,6 Prozent der Auszahlungssumme, was im Vergleich zu ähnlichen Projekten als um ein Vielfaches geringer angesehen wird.
Personen, die bisher noch keinen Klimabonus erhalten haben, werden laut der Volksanwaltschaft um Geduld gebeten. Denn ein Anspruch auf die Auszahlung des Klima-Geldes bestehe erst ab Juni 2024. Dennoch appelliert Volksanwalt Rosenkranz an das Klimaministerium, jetzt schon entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. „Die Leute haben zu Recht die Erwartungshaltung, dass das Geld jetzt kommt“, so Rosenkranz.
Das grüne Ministerium von Leonore Gewessler hat nicht zum ersten Mal Schwierigkeiten bei der Auszahlung des Klimabonus. Schon im vorherigen Jahr wandten sich etwa 1.700 Personen an die Volksanwaltschaft und beschwerten sich darüber, dass sie den Klimabonus nicht erhalten hatten.
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