Am Dienstag wurde im Parlament das Budget für das Arbeitsressort im Jahr 2024 verabschiedet. Dabei wurden unter anderem Entscheidungen darüber getroffen, welche Organisationen im kommenden Jahr Fördermittel erhalten werden.
Am Dienstag hat der Budgetausschuss die finanziellen Mittel für das Arbeitsressort im Bundesfinanzgesetz 2024 überprüft. Im Budgetkapitel „Arbeit“, das hauptsächlich Mittel für Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und aktive Arbeitsmarktpolitik umfasst, sind für das kommende Jahr Ausgaben in Höhe von etwa 9,47 Milliarden Euro vorgesehen. Für die Einnahmen, die hauptsächlich aus Arbeitslosenversicherungsbeiträgen stammen, wird ein prognostizierter Betrag von 9,35 Milliarden Euro erwartet.
Asylberechtigte sollen gefördert werden
Arbeitsminister Martin Kocher erläuterte im Ausschuss, dass die Schwerpunkte auf der Förderung von Asyl- oder subsidiär Schutzberechtigten sowie von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt liegen. Für ein Intensivprogramm zur Eingliederung von Asylberechtigten sollen 75 Millionen Euro bereitgestellt werden. Zusätzliche Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro sind für die Integration von Menschen mit Behinderungen geplant. Der größte Teil der geplanten Ausgaben in Höhe von 9,38 Milliarden Euro entfällt insgesamt auf den Budgetbereich Arbeitsmarkt, in dem die Mittel für die Schwerpunktprogramme enthalten sind.
Kritik von FPÖ
Kritik an den Beschlüssen kam von FPÖ-Politikerin Dagmar Belakowitsch. Sie kritisierte die Tatsache, dass während 75 Mio. Euro für die Integration von Menschen aus dem Ausland vorgesehen seien, seien nur 50 Mio. Euro mehr für Menschen mit Behinderungen eingeplant. Ihre Fraktion wolle nicht unterstützen, dass es „permanent nur eine Förderung von jenen, die von außen gekommen sind“, gebe. Der Arbeitsminister verwehrte sich dagegen, dass Asylberechtigte und Menschen mit Behinderungen gegeneinander ausgespielt würden. Beide seien wichtige Zielgruppen in der Arbeitsmarktpolitik.
Aktive Arbeitsmarktpolitik für Langzeitarbeitslose
Neben dem Detailbudget „Aktive Arbeitsmarktpolitik“ werden gemäß dem Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz weiterhin unverändert 270 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Diese Mittel sollen dazu dienen, Menschen über 50 Jahre (165 Millionen Euro) sowie Langzeitarbeitslose (105 Millionen Euro) wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) äußerte Kritik und bemängelte, dass das Programm „Sprungbrett zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen“ trotz des hohen Bedarfs ersatzlos eingestellt wurde. Arbeitsminister Kocher entgegnete, dass die Mittel dafür nach wie vor vorhanden seien; das Programm sei lediglich in den regulären Betrieb überführt worden.
mehr Geld für Lehrlinge
Die Mittel für die Lehrlingsförderung sollen im Jahr 2024 um 10 Millionen Euro auf 280 Millionen Euro erhöht werden. Mit der Übernahme des Bildungsbonus für Teilnehmer an mindestens viermonatigen Nach- oder Umschulungen ins Dauerrecht ab 2024 sind dafür 45 Millionen Euro im Budget vorgesehen. Personen, die an einer Schulung von mindestens vier Monaten teilnehmen, sollen zusätzlich zum Arbeitslosengeld etwa 205 Euro pro Monat erhalten. Bei einer Schulungsdauer von mindestens zwölf Monaten steigt dieser Betrag auf 340 Euro monatlich, erklärte der Arbeitsminister. Von den insgesamt budgetierten 45 Millionen Euro würden 5 Prozent für die Abgeltung der Valorisierung verwendet, so Kocher.
AMS-Geld steigt
Die Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik sind im Globalbudget Arbeitsmarkt verankert und sollen im kommenden Jahr insgesamt 9,38 Milliarden Euro betragen. Die Auszahlungen für Arbeitslosengeld und Notstandshilfe werden voraussichtlich um 201 Millionen Euro bzw. 5,5 Prozent ansteigen und sich auf 3,83 Milliarden Euro belaufen. Die Analyse des Budgetdienstes zeigt, dass dies auf den leichten Anstieg der Arbeitslosigkeit und die steigenden Löhne zurückzuführen ist, was zu einer Erhöhung des Arbeitslosengeldes führt.
Die Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitslose sollen um 164 Millionen Euro bzw. 8,7 Prozent steigen und im Jahr 2024 bei 2,04 Milliarden Euro liegen. Die Mittel für Bildungskarenz sollen um 50 Millionen Euro erhöht werden. Es wird ein leichter Rückgang von 15 Millionen Euro (2024: 515 Millionen Euro) bei den Ausgaben für Altersteilzeit und Teilpensionen erwartet. Hier wird die schrittweise Auslaufen der Förderung für geblockte Altersteilzeit, das im Herbst beschlossen wurde, wirksam.
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