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Neues Gesetz: Ab 2023 wird keine Maklergebühr mehr fällig

(Foto: iStock)

Ab 2023 müssen Mieterinnen und Mieter in Österreich keine Maklergebühren mehr bezahlen. Damit sollen vor allem einkommensschwache Familien und Studierende entlastet werden.

Die Regierung hat einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt. Ab 2023 soll bei der Immobilienvermietung das sogenannte Bestellerprinzip gelten. Das bedeutet, dass die Maklergebühr von der Person gezahlt wird, die den Auftrag für die Immobilienvermittlung erteilt.

Aktuell muss die Maklerprovision in jedem Fall von dem Mieter:innen bezahlt werden. Sie beträgt in Normalfall zwei Monatsmiete. Insgesamt gehe es dabei um bis 50 Millionen Euro jährlich.