Ab dem 1. Jänner 2025 führt Österreich ein umfassendes Pfandsystem für Einwegflaschen und -dosen ein, um das Recycling zu fördern und einen nachhaltigeren Konsum zu unterstützen. Verbraucher müssen für fast alle Verpackungen zwischen 0,1 und 3 Litern ein Pfand von 25 Cent entrichten, das bei Rückgabe der unversehrten Behälter erstattet wird.
Laut der Website „recycling-pfand.at“ sind alle Verkaufsstellen verpflichtet, die von ihnen ausgegebenen Flaschen und Dosen zurückzunehmen. Eine Rücknahme ist jedoch weder an Getränkeautomaten noch bei Post- und Paketzustellern möglich. In stark frequentierten Gebieten wie Einkaufszentren oder größeren Einkaufsstraßen können Händler gemeinsame Rücknahmestellen organisieren. Rückgaben erfolgen entweder über Rücknahmeautomaten oder manuell, jedoch nur bis zur üblichen Verkaufs- und Füllmenge.
Bedingungen für die Rückerstattung
Um das Pfand zurückzuerhalten, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein: Die Flaschen und Dosen müssen das österreichische Pfandlogo tragen, der Barcode muss gut lesbar sein, und das Etikett muss vollständig erhalten bleiben. Außerdem ist es wichtig, dass die Verpackungen leer und unbeschädigt, also nicht zerdrückt, zurückgegeben werden.
Ausnahmen vom Pfandsystem
Vom Pfandsystem ausgenommen sind bestimmte Verpackungen, darunter Getränkekartons, Sirupe sowie Glas- und Metallflaschen mit Plastikverschlüssen. Auch Getränke aus Milch und Milchprodukten sowie spezielle Flaschen für medizinische Zwecke unterliegen nicht der Pfandpflicht.
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