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Leistungsgrenze

ÖAMTC warnt: Viele gekaufte E-Scooter sind offenbar illegal

ÖAMTC warnt: Viele gekaufte E-Scooter sind offenbar illegal
(Symbolbild FOTO: iStock)
3 Min. Lesezeit |

Wer einen E-Scooter kauft, glaubt, alles richtig gemacht zu haben – doch die Realität auf Österreichs Straßen sieht anders aus.

Wer in Österreich mit einem E-Scooter auf öffentlichen Straßen unterwegs sein möchte, muss mehrere gesetzliche Vorgaben erfüllen – darunter eine auf 25 km/h beschränkte Bauartgeschwindigkeit sowie eine Motorleistung von maximal 600 Watt. Gerade der Leistungswert sorgt in der Praxis regelmäßig für Verwirrung, wie ÖAMTC-Verkehrsjurist Matthias Wolf berichtet: „Uns erreichen immer häufiger Anfragen, in denen wir um Klarstellung gebeten werden, ob bestimmte Roller in Österreich erlaubt sind – meist geht es um die Differenzierung zwischen Höchst- und Dauerleistung.“

Erschwerend kommt hinzu, dass Herstellerangaben häufig missverständlich formuliert sind und den Eindruck erwecken, eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 25 km/h sei allein ausreichend für die straßenrechtliche Zulässigkeit. Wolf sieht darin ein strukturelles Problem: „So darf der Elektromotor eines E-Scooters in Österreich zu keinem Zeitpunkt mehr als 600 Watt Leistung abgeben. In Deutschland ist hingegen die Nenndauerleistung maßgeblich – und nicht, was der Motor kurzzeitig, z. B. beim Anfahren, leisten kann.“

Zehn von Zehn

Wie gravierend das Problem tatsächlich ist, verdeutlicht ein aktueller Praxistest des Mobilitätsclubs gemeinsam mit seinen Partnerorganisationen: Sämtliche zehn geprüften Modelle lagen über der in Österreich zulässigen Leistungsgrenze von 600 Watt. Bei einem Großteil der getesteten Fahrzeuge wiesen die Herstellerangaben sogar Spitzenwerte von mehr als 1.000 Watt aus. Damit ist keiner dieser Roller, die im stationären Handel oder über Onlineplattformen frei erhältlich sind, hierzulande für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.

Ursprünglich hatte der Test andere Schwerpunkte gesetzt – im Mittelpunkt standen Sicherheit und Alltagstauglichkeit, weshalb gezielt Modelle mit stabilerem Fahrverhalten ausgewählt wurden. Das Ergebnis überraschte dennoch: „Dass zehn von zehn Testkandidaten an der österreichischen Leistungsgrenze scheitern, legt nahe, dass es sich um keine Einzelfälle handelt. Wir gehen vielmehr davon aus, dass in Österreich viele E-Scooter unterwegs sind, die nach derzeitiger Rechtslage illegal sind – und das trotz regelkonformer Begrenzung auf 25 km/h Höchstgeschwindigkeit“, fasst Wolf zusammen. Belastbare Zahlen zur tatsächlichen Verbreitung solcher Fahrzeuge existieren mangels Zulassungspflicht jedoch nicht.

Runder Tisch gefordert

Der ÖAMTC spricht sich dafür aus, die geltende Leistungsgrenze rasch und ohne vorweg festgelegtes Ergebnis auf den Prüfstand zu stellen. „Wir schlagen dafür einen runden Tisch mit allen Akteuren, darunter die zuständigen Ministerien, Handel, Hersteller und Konsument:innenschutz, vor“, hält Wolf fest. Nur im gemeinsamen Dialog, so der Experte, lasse sich eine Lösung erarbeiten, die sowohl verkehrssicherheitlichen Anforderungen als auch den Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten gerecht werde.

Unverhandelbar bleibt für den ÖAMTC die Beibehaltung der Geschwindigkeitsobergrenze von 25 km/h. Diskussionswürdig sei hingegen, ob eine kurzzeitig höhere Motorleistung tatsächlich ein vollständiges Fahrverbot auf öffentlichen Straßen rechtfertige – oder ob das in Deutschland geltende Modell der Nenndauerleistung einen praxisnäheren Ansatz darstellen könnte. Im Rahmen einer allfälligen Neuregelung sollte nach Ansicht des ÖAMTC auch die Frage einer Helmpflicht erneut in den Blick genommen werden.

Für Konsumentinnen und Konsumenten, die einen handelsüblichen Roller erwerben, müsse grundsätzlich gelten, dass sie auf dessen legale Nutzbarkeit vertrauen dürfen. Die rechtlichen Konsequenzen können dabei weit reichen: von Verwaltungsstrafen über haftungs- und versicherungsrechtliche Komplikationen bis hin zu möglichen Schadenersatz- oder Regressforderungen.

„Derzeit besteht die Gefahr, dass man erst bei einer Kontrolle oder nach einem Unfall erfährt, dass der im guten Glauben gekaufte Scooter eigentlich verboten ist“, warnt Wolf.

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KO KOSMO-Redaktion
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