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NS-OPFER UND NACHFAHREN

Österreich erlaubt Doppelstaatsbürgerschaft

Doppelstaatsbürgerschaft
(FOTOS: iStockphoto)

In der letzten Parlamentssitzung vor der Wahl soll diese Neuerung verabschiedet werden. Alle Partei sprachen sich bis dato dafür aus.

Die türkis-blaue Regierung vereinbarte, dass Nachfahren von Opfer des Nationalsozialismus und jene, die durch ihn vertrieben wurden, Anspruch auf eine Doppelstaatsbürgerschaft haben sollten. Es handelt sich hierbei um die Ausweitung einer bisher bereits bestehenden Regelung.

Bis dato konnten Österreicher, die vor dem Nationalsozialismus flüchten mussten, offiziell die österreichische und eine andere Staatsbürgerschaft besitzen. Ihren Nachkommen und Familienmitgliedern blieb diese Möglichkeit allerdings bisher verwehrt.

„Mit den Anträgen erinnerten wir Türkis-Blau seit letztem Jahr an ihr Versprechen im Regierungsprogramm. Das wäre keine Symbolgesetzgebung, dieses Gesetz bedeutet betroffenen Menschen sehr viel“, erklärte Neos-Abgeordnete Stephanie Krisper gegenüber dem „Standard“. Im November vergangenen Jahres legte sie einen Entwurf für eine Gesetzesnovelle im Parlament vor.

Sowohl der Antrag der Neos, als auch ein späterer durch die SPÖ wurden vertagt. Die ÖVP und FPÖ argumentierte, dass man derzeit selbst an einem Abänderungsantrag arbeiten würde. Nach der Regierungsauflösung brachte auch die Volkspartei im Juli einen Antrag ein.

Innenminister treibt Vorhaben voran
Am Montag lud Innenminister Wolfgang Peschorn Vertreter der drei Antragsparteien zu Einzelgesprächen. Ziel war es, einen gemeinsamen Antrag auf eine Gesetzesnovelle durch die Neos, SPÖ und ÖVP zu vereinbaren.

Allen Anschein nach wird das Doppelstaatsbürgerschaftsgesetz für NS-Opfer und deren Nachfahren noch vor der Wahl verabschiedet werden. Die letzte Parlamentssitzung vor der Nationalratswahl findet am 29. September statt.