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Onlineglücksspiel in Österreich dennoch (fast) immer illegal

(Foto: zVg.)

Seit Monaten liest man regelmäßig in den Medien, dass Onlinecasino-Anbieter verurteilt wurden, österreichischen Kunden das verlorene Geld zurückzubezahlen. So haben schon über 2.500 Kunden des Prozessfinanzierers AdvoFin bereits Ihre Verluste zurückerhalten.

Aber wie kann das sein? Bei den Anbietern handelt es sich um bekannte Anbieter mit Namen wie Mr. Green, Bwin oder Pokerstars, … die Anbieter machen noch dazu laufend Werbung in Österreich.

Das Anbieten von Online Glücksspiel ist in Österreich ohne eine österreichische Konzession nicht erlaubt.

In Österreich werden Glücksspiele durch das sogenannte Glücksspielgesetz (GSpG) reguliert. Online-Casinos bieten Glücksspiele gem. § 1 GSpG an (Roulette, Poker, Black Jack, Slots, Two Aces, Bingo, Craps, Keno, Baccarat, etc.).

Das Glücksspielgesetz regelt, dass nur der Bund, aufgrund des hohen Suchtpotentials von Glücksspielangeboten, zur Durchführung von Glücksspielen ermächtigt ist. Gleichzeitig ist es dem Bund aber erlaubt, dieses Recht mittels Konzession auf andere zu übertragen.

Das ist geschehen: Die Casino Austria AG verfügt mit Ihrer Plattform win2day über die einzige österreichische Konzession, mit welcher Onlineglücksspiel in Österreich angeboten werden darf.

Das Konzessionssystem stellt sicher, dass Konzessionäre sich an die österreichischen Regelungen zum Anbieten von Glücksspiel halten – dies wird auch regelmäßig von den Behörden überprüft. Bis auf win2day verfügt eben KEIN anderer Anbieter über eine notwendige österreichische Konzession – damit ist das Anbieten in Österreich illegal!

Tatsächlich ist der Markt der illegalen Onlinecasino-Anbieter riesig und unübersichtlich.

Derzeit bieten über 500 Plattformen illegal Casinospiele in Österreich an – dies meistens mit Lizenzen aus Malta oder Curacao – selbst die vermeintlich „großen Namen“. Diese Lizenzen sind in Österreich entsprechend der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung nicht gültig bzw. relevant. Damit ist das Angebot dieser Glücksspielanbieter an österreichische Kunden illegal und rechtswidrig – der vom Kunden abgeschlossene Glücksspielvertrag ist daher nichtig!

(Foto: zVg.)

Warum aber bieten so viele bekannte Marken dennoch in Österreich an, obwohl Sie nicht über eine notwendige österreichische Konzession verfügen?

Die Onlinecasinos argumentieren, dass das österreichische Glücksspielgesetz gegen das EU-Recht verstoßen würde – konkret gegen die Dienstleistungsfreiheit. Diesem Argument hat der Europäische Gerichtshof mehrfach eine Absage erteilt (z.B. EuGH C-347/09). In Österreich haben der Oberste Gerichtshof, der Verwaltungsgerichthof und auch der Verfassungsgerichtshof (somit alle letztinstanzlichen Gerichte!) ebenfalls bestätigt, dass das österreichische Glücksspielgesetz mit dem EU-Recht im Einklang steht.

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