Mit dem 31. Jänner 2025 erhalten Pensionisten in Österreich erstmals die um 4,6 Prozent erhöhten Pensionen. Zwar trat die Erhöhung bereits zu Jahresbeginn in Kraft, die Auszahlung erfolgt jedoch traditionell rückwirkend für den Anspruchsmonat.

Die Österreichische Pensionsversicherung (PVA) erläutert, dass Pensionen standardmäßig zu Monatsbeginn für den Vormonat ausgezahlt werden. Dieses Jahr fällt der 1. Februar auf einen Samstag, weshalb die Auszahlung der Januar-Pensionen auf den letzten Werktag davor, den 31. Jänner, vorgezogen wird. Diese Regelung gewährleistet, dass Pensionisten ihre Bezüge pünktlich erhalten, auch wenn der reguläre Zahlungstag auf das Wochenende oder einen Feiertag fällt.
Anpassungen
Neben der allgemeinen Erhöhung der Pensionen wird die Ausgleichszulage für Mindestpensionen auf 1.273,99 Euro monatlich angehoben. Diese Anpassung verändert zugleich die Einkommensgrenze, ab der keine Rezeptgebühren, E-Card-Entgelte und die ORF-Haushaltsabgabe mehr fällig werden.
Für Pensionen, die monatlich mehr als 6.060 Euro brutto betragen, ist eine fixe Erhöhung von 278,76 Euro vorgesehen. Zusätzlich profitieren Pensionisten von der „Abschaffung der kalten Progression“, die durch angepasste Steuertarifgrenzen die Netto-Pensionen weiter steigen lässt.
Um Klarheit über die persönlichen Veränderungen zu gewinnen, steht auf Finanz.at ein Pensionsrechner für 2025 zur Verfügung. Dieser hilft den Betroffenen, zu ermitteln, wie sich die Erhöhungen konkret auf ihre monatlichen Bezüge auswirken.
Die steigenden Pensionen und die damit verbundene steuerliche Anpassung sollen sicherstellen, dass die Bezieher mehr von ihrer Erhöhung behalten können. Dies ist ein wesentlicher Schritt zur Unterstützung der älteren Generation in Österreich.
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