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TEUERUNG

Personen mit diesem Einkommen bekommen 500 Euro zurück!

GELD_EURO
(FOTO: iStock/KreativMedia Berlin - Marten Ronneburg)

Durch den Steuerausgleich können sie diese Überzahlung zurückholen. Besonders für Menschen mit niedrigerem Einkommen bietet sich hier die Chance, mehrere Hundert Euro pro Jahr zurückzubekommen. In diesem Artikel werden wir genauer erläutern, wie der Steuerausgleich funktioniert und wie man davon profitieren kann.

Die Arbeitnehmerveranlagung, auch als Steuerausgleich bekannt, bietet in diesem Jahr besondere Vorteile. Nach einem Bericht des ORF kann man bis zu einem Einkommen von 24.000 Euro den Teuerungs-Absetzbetrag von 500 Euro geltend machen. Diese Maßnahme ist Teil des Anti-Teuerungspakets der Regierung und gilt jedoch nur für das aktuelle Jahr. Es lohnt sich also, die Arbeitnehmerveranlagung zu nutzen, um von dieser Regelung zu profitieren.

Auch Familien, Pendler können mehr Geld zurückholen. Die Arbeiterkammer berichtet, dass eine Familie mit einem Kind im Jahr bis zu 2.000 Euro zurückholen kann. Für Alleinverdiener oder Alleinerzieherinnen gibt es noch zusätzlich bis zu 500 Euro. Zusätzlich gilt für den Zeitraum von Mai bis Dezember 2022 die doppelte Pendlerpauschale sowie der vierfache Pendlereuro. Diese Regelungen bieten eine große Chance, um mehr Geld zurückzubekommen und den finanziellen Spielraum zu erhöhen.

Dr. Davorka ČEOVIĆ

Im Rahmen der Corona-Pandemie wurde im Jahr 2021 die sogenannte Home-Office-Pauschale eingeführt, um Arbeitnehmer bei den anfallenden Kosten für das Home-Office steuerlich zu entlasten. Auch in diesem Jahr besteht die Möglichkeit, von dieser Regelung zu profitieren und Kosten, die im Zusammenhang mit dem Home-Office anfallen, steuerlich abzusetzen. Es lohnt sich, diese Möglichkeit zu nutzen und Geld zurückzubekommen.

Arbeitnehmer, die im Jahr 2022 von Zuhause aus gearbeitet haben, können pro Tag pauschal drei Euro für die damit verbundenen Kosten, wie Raum, Strom, Internet, Telefon und andere, steuerlich geltend machen. Laut „finanz.at“ können maximal 100 Tage pro Kalenderjahr berücksichtigt werden, was einen pauschalen Betrag von bis zu 300 Euro ergibt. Diese Regelung bietet Arbeitnehmern eine große Chance, Kosten zu sparen und zusätzliches Geld zurückzubekommen. Es lohnt sich, diese Möglichkeit zu nutzen.