Nach Jahren der Rechtsunsicherheit bei Wertsicherungsklauseln schafft die Bundesregierung nun klare Verhältnisse. Die neue Regelung wirkt rückwirkend und stabilisiert Verträge.
Die Bundesregierung hat mit einer neuen gesetzlichen Regelung Wertsicherungsklauseln in Verträgen wieder auf solide rechtliche Grundlagen gestellt. Diese Klauseln ermöglichen die automatische Anpassung von Preisen an die Inflationsrate und schaffen damit Rechtssicherheit für bestehende wie auch künftige Vertragsverhältnisse. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer wertet diesen Schritt als bedeutenden Fortschritt, da er allen Dauerschuldverhältnissen Stabilität verleiht und die Wertsicherung rechtlich klar verankert.
Mit der rückwirkenden Geltung der Neuregelung wird verhindert, dass Vermieter und Unternehmer unerwartete Rückzahlungsforderungen für bereits erfolgte Zahlungen über Jahrzehnte hinweg befürchten müssen. Diese Maßnahme sichert nicht nur die Kalkulierbarkeit für Verbraucher und Wirtschaftstreibende, sondern beugt auch einem Investitionsstillstand und einer Stagnation im Neubausektor vor, die andernfalls zu einer weiteren Preisspirale bei Mieten und anderen Kosten hätten führen können.
Rechtliche Klarheit
In der jüngeren Vergangenheit waren Wertsicherungsklauseln zum Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen geworden, nachdem der Oberste Gerichtshof mehrere dieser Klauseln für unwirksam erklärt hatte. Laut Wirtschaftsministerium wären die Folgen dieses rechtlichen Vakuums „potenziell massiv“ gewesen.
Die jetzt geschaffene Regelung beendet die jahrelange Rechtsunsicherheit und verhindert ein Negativszenario, das sowohl Mieter als auch Vermieter sowie Konsumenten und Unternehmer gleichermaßen belastet hätte.