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LANDESGERICHT WIEN

Prostituierte (34) in Wien brutal aufgeschlitzt

(FOTO: Symbolbild iStock)

Am Donnerstag fand im Landesgericht Wien der Prozess gegen einen 22-Jährigen statt, der sein Opfer, eine 34-jährige Prostituierte, mit einem Messer aufgeschlitzt hatte.

Ein 22-jähriger Tscheche hatte sich für den 1. Juni 2020 Termine bei drei Sexarbeiterinnen in Wien vereinbart. Zwei der drei Damen waren Transsexuelle. Bei der ersten Frau versuchte er schon eine Attacke durchzuführen. Sie sah jedoch rechtzeitig, wie der Mann ein Messer zog und schaffte es, ihn aus dem Zimmer zu werfen und dabei unverletzt zu bleiben.

Sein nächster Versuch, bei der zweiten Sexarbeiterin, klappte auch nicht. Vor der Wohnung der Frau saßen nämlich mehrere Menschen, was dem Täter wohl zu viel wurde. Die Prostituierte berichtete, dass er bevor er gegangen ist, eine Barbie Puppe aus der Hose zog und mit ihr zu spielen begann. Nur wenige Stunden später griff er eine 34-jährige Sexarbeiterin in ihrer Wohnung mit einem Messer an. Laut der Anklage versuchte er ihr die Kehle durchzuschneiden und stach dabei mehrmals auf ihr Gesicht, ihren Oberkörper und ihren Kopf ein. Eine Mitbewohnerin, die Schreie gehört hatte, eilte der Frau zu Hilfe und rettete ihr damit vermutlich das Leben. Bei der Rettungsaktion wurde auch sie verletzt, der aggressive Mann versetzte ihr einen tiefen Schnitt in den Oberarm.

Die schwerverletzte Sexarbeiterin sagte aus, dass der Täter „ihr Leben zerstört“ habe. Die Geschworenen entschieden einstimmig, dass es sich bei dem Vorfall um einen versuchten Mord gehandelt hat. Bei der verletzten Freundin, die ihr zu Hilfe geeilt ist, entschieden die Geschworenen auf absichtliche schwere Körperverletzung. Der 22-Jährige wollte sich zuerst auf Notwehr ausreden, gab aber schlussendlich alles zu und versicherte dem Gericht, dass „so etwas nicht mehr passieren“ würde.

Urteil
Gerichtspsychiater Peter Hoffmann sah das anders und befürchtet, dass es sich bei dem Tschechen um einen potenziellen Serientäter handelt. Sein Verhalten sei eines, welches zu „sadistische Sexualmördern“ passe, die ihren Opfern „maximalen Schmerz“ zufügen wollen. Der vorsitzende Richter Wolfgang Etl erklärte, der Täter habe das Opfer „wie eine Puppe aufgeschnitten“. Das Urteil lautete am Ende: lebenslange Haft und Einweisung, nicht rechtskräftig.