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FETTE STRAFEN

Regierung: Rasern wird jetzt der Kampf angesagt!

Symbolbild (FOTO: iStockphoto)

Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) hat am Mittwoch das neue „Raserpaket“ im Ministerrat vorgelegt. Für Raser wird es jetzt also ernst.

„Wir haben in Österreich ein Problem mit extremen Rasern. Das sind einige wenige unbelehrbare Wiederholungstäter, die mit ihrem Verhalten Menschenleben gefährden. Mit 110 in der 30er-Zone, mit 250 auf der Autobahn wird das Auto zur Waffe.“, so Verkehrsministerin Leonore Gewessler am Mittwoch im Ministerrat. Für die „Unbelehrbaren“ soll es künftig deutlich härtere Strafen und Konsequenzen geben.

Neben deutlich höheren Strafrahmen sind in dem neuen Regierungsentwurf auch eine Verdoppelung der Mindestentzugsdauer und die Einführung von „Beteiligung an illegalen Straßenrennen“ als besonders gefährliches Delikt in der Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgenommen. Gewessler möchte das Paket nach dem Beschluss im Parlament noch vor der Sommerpause durchboxen, damit es bereits mit 1. September in Kraft treten kann.

Parallel dazu arbeite das Ministerium „weiter an der verfassungskonformen Umsetzung der Beschlagnahme des Fahrzeugs bei besonders rücksichtslosen Wiederholungstätern“, hieß es in der Vorlage.

Die Maßnahmen im Detail
Bei einer starken Geschwindigkeitsüberschreitung sollen Verkehrssünder in Zukunft 5.000 Euro statt bisher 2.180 Euro blechen. Fährt man im Ortsgebiet mehr als 40 km/h zu schnell, bzw. im Freilandgebiert um mehr als 50 km/h ist der Führerschein künftig einen Monat weg.

Im Wiederholungsfall wird bei höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen der Führerschein für drei Monate abgenommen. Ab 80 bzw. 90-km/h-Überschreitung gilt das Vergehen als „unter besonders gefährlichen Verhältnissen“ und wird mit sechs Monaten Führerscheinentzug und Nachschulung geahndet. Auch der Beobachtungszeitraum für wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitungen wird auf vier Jahre verdoppelt.

Neu: Illegale Straßenrennen sind nun Delikt
Neu hinzugekommen ist das Delikt des illegalen Straßenrennens. Dieses gilt laut StVO ausdrücklich als „besonders gefährliche Verhältnisse“ bzw. als besondere Rücksichtslosigkeit im Sinne der Verkehrszuverlässigkeit und wird entsprechend gestraft. Nicht nur die unmittelbare Teilnahme, sondern auch Beteiligung in Form von Unterstützung als Lenker eines anderen Fahrzeuges zum Abschirmen der eigentlichen Teilnehmer fällt unter diese Regelung und wird gleichermaßen bestraft. Die Strafe beträgt sechs Monate Führerscheinentzug. Spätestens im Wiederholungsfall kommt es zu einer verkehrspsychologischen Untersuchung.

Die Beschlagnahme der Fahrzeuge bei besonders rücksichtslosen Wiederholungstätern soll laut Gewessler ebenfalls noch in diesem Jahr umgesetzt werden.

Quellen und Links: