Ein Schwangerschaftsverlust hinterlässt tiefe Spuren – körperlich wie seelisch. Österreich plant nun erstmals eine gesetzliche Freistellung für betroffene Frauen.
Sozialministerin Korinna Schumann hat einen Vorstoß angekündigt, der Frauen nach einer Fehlgeburt erstmals eine geregelte Freistellung ermöglichen soll. Konkret sieht der Vorschlag vor, dass Frauen ab der 16. Schwangerschaftswoche vier Wochen Freistellung in Anspruch nehmen können, ab der 20. Woche acht Wochen und ab der 23. Schwangerschaftswoche sogar 16 Wochen. Die Kosten sollen vollständig aus dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) getragen werden.
Bislang bleibt betroffenen Frauen nach einem Schwangerschaftsverlust lediglich der Krankenstand als Möglichkeit zur Erholung, während bei einer Totgeburt bereits ein gesetzlicher Mutterschutzanspruch besteht. Dass die bestehende Rechtslage in der Praxis zu erheblichen Lücken führt, verdeutlicht auch eine jüngere Entscheidung des Obersten Gerichtshofs: Das Höchstgericht gab einer Frau recht, deren Antrag auf Wochengeld nach einem Schwangerschaftsverlust in der 25. Woche abgelehnt worden war.
Kritik am Begriff
Der Vorstoß der Ministerin stieß nicht nur auf Zustimmung. Kritische Töne kamen insbesondere vom Verein „Rechte für Sternchenmamas“, dessen Obfrau Monika Romaniewicz Einwände gegen die gewählte Bezeichnung „Trauerzeit“ erhob. Diese werde der körperlichen Dimension des Erlebten nicht gerecht, so Romaniewicz: „Es geht nicht nur um Trauern, sondern darum, dass man sich von der Geburt erholt.“
Der Verein betont, dass die betroffene Phase weit über die emotionale Verarbeitung hinausgeht und auch eine erhebliche physische Belastung umfasst, die entsprechende Anerkennung verdient.