Ein Gerichtsurteil, das Maßstäbe setzt: Der OGH entschied, was ein Geburtsgewicht von 362 Gramm rechtlich bedeutet.
Der Oberste Gerichtshof hat in einem wegweisenden Urteil festgestellt, dass ein Geburtsgewicht von unter 500 Gramm sozialversicherungsrechtliche Ansprüche nicht automatisch ausschließt. Damit stärkt das höchste österreichische Gericht den Mutterschutz in einem Bereich, der bislang rechtlich ungeklärt war.
Dem Verfahren lag der Fall einer 1982 geborenen Wienerin zugrunde, die in der 25. Schwangerschaftswoche einen Fetozid (medizinischer Eingriff zur Beendigung einer Schwangerschaft) vornahm. Der Eingriff erfolgte am 3. Oktober 2024, der errechnete Geburtstermin des Kindes wäre der 10. Jänner 2025 gewesen. Das Kind wog bei der Geburt 362 Gramm.
Die Frau beantragte im Anschluss Wochengeld bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, die den Antrag jedoch zunächst ablehnte. Das Arbeits- und Sozialgericht Wien entschied in erster Instanz zugunsten der Klägerin, das Oberlandesgericht Wien wies die Klage daraufhin ab.
OGH-Entscheidung
Der Oberste Gerichtshof hob diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien auf. In seiner Begründung stellte das Gericht klar, dass das Geburtsgewicht allein kein hinreichendes Kriterium für den Ausschluss von Mutterschaftsleistungen darstellt. Maßgeblich seien vielmehr die konkreten Umstände des Einzelfalls, darunter die zweitägige Geburt sowie die erheblichen körperlichen Belastungen, denen die Frau ausgesetzt war, etwa ein monatlich anhaltender Wochenfluss.
Aus dem Urteil ergibt sich für die betroffene Frau ein Anspruch auf 7.669,72 Euro Wochengeld. Darüber hinaus wurde die SVS zur Übernahme der Verfahrenskosten verpflichtet: 731,90 Euro für das Berufungsverfahren sowie 502,70 Euro für das Revisionsverfahren.
Politische Reaktion
Familienministerin Claudia Bauer von der ÖVP begrüßte die Entscheidung und sprach sich zugleich für eine gesetzliche Regelung aus, die gestaffelten Mutterschutz nach einem Schwangerschaftsverlust verbindlich absichert. „Ein Gramm darf nicht über den Schutz einer Mutter entscheiden“, erklärte sie.
Das Urteil könnte den politischen Druck erhöhen, Einzelfallentscheidungen künftig durch eine klare gesetzliche Grundlage zu ersetzen.