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Freispruch

Reumannplatz: Syrer nach Messerstecherei freigesprochen!

Reumannplatz: Syrer nach Messerstecherei freigesprochen!
(FOTO: iStock, Google-Maps Screenshot)
2 Min. Lesezeit |

In einem aufsehenerregenden Prozess am Wiener Landesgericht wurde ein 20-jähriger Syrer vom Vorwurf des Mordversuchs an einem Grundwehrdiener freigesprochen. Die Geschworenen folgten der Argumentation der Verteidigung, dass er nicht der Mann sei, der im März am Wiener Reumannplatz eine Messerattacke verübt habe.

Der junge Mann wurde stattdessen wegen versuchter Körperverletzung und gefährlicher Drohung schuldig gesprochen. Nach mehr als sechs Monaten in Untersuchungshaft wurde eine bedingte Strafe von drei Monaten verhängt. Die Staatsanwältin akzeptierte das Urteil, wodurch es rechtskräftig wurde, und der 20-Jährige sofort aus der Haft entlassen.

Während des Verfahrens gab der Angeklagte zu, an der Auseinandersetzung beteiligt gewesen zu sein, bestritt jedoch, die Messerstiche geführt zu haben. Er erläuterte, dass die Messerwunden von einem anderen Mann stammen würden, was auch am zweiten Verhandlungstag betont wurde. Diese Darstellung fand Zustimmung bei den Geschworenen, da das Opfer bei einer weiteren Befragung unsicher war, ob der Angeklagte oder ein Bekannter des Angeklagten zugestochen hatte. Beide Männer ähneln sich stark im Aussehen. Der als Zeuge geladene Bekannte wies jede Beteiligung an der Messerattacke von sich, befand sich jedoch zur Tatzeit in der Nähe des Tatorts.

Ablauf des Vorfalls

Das Opfer, ein Grundwehrdiener, hatte sich mit seiner Lebensgefährtin in einem Eissalon am Reumannplatz aufgehalten, als er bemerkte, dass eine Gruppe Syrer, darunter der Angeklagte, ein Mädchen belästigte. Der 21-Jährige schritt ein, woraufhin er ins Gesicht geschlagen und anschließend mit einem Messer attackiert wurde. Er erlitt eine zehn Zentimeter lange Schnittwunde an der Schulter und eine 37 Zentimeter lange Wunde am rechten Oberschenkel. Passanten leisteten Erste Hilfe, bevor Rettungskräfte eintrafen, doch der Angreifer entkam zunächst. Später konnte er ermittelt und festgenommen werden.

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Der Freispruch im Hinblick auf den versuchten Mord wurde von der Staatsanwaltschaft anerkannt, und das Gericht ordnete die sofortige Entlassung des 20-Jährigen an.

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KO KOSMO-Redaktion
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