Österreichische Pflegekräfte werden künftig für die Begutachtung von Pflegebedürftigen bei der Pflegegeldbeantragung gleich entlohnt wie ihre ärztlichen Kollegen. Das Sozialministerium gab am Mittwoch bekannt, dass Pflegekräfte das gleiche Honorar wie Ärzte erhalten werden. Dies wurde von Sozialminister Johannes Rauch in einem Erlass, der am 1. Oktober in Kraft tritt, festgelegt.
Anerkennung der Arbeit
Sozialminister Johannes Rauch betont die Bedeutung dieser Maßnahme als Zeichen der Anerkennung für die Arbeit der Pflegekräfte. „Die Arbeit ist gleich viel wert, egal von wem sie geleistet wird“, erklärte er. Im Jahr werden in Österreich über 220.000 Begutachtungen durchgeführt, wobei seit Juli dieses Jahres auch diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal Erstbegutachtungen vornehmen darf. Zuvor konnten Pflegekräfte nur Erhöhungsanträge begutachten. Bereits 36 Prozent aller Begutachtungen erfolgen durch Pflegekräfte, was zu einer schnelleren Bearbeitung beiträgt.
Anpassung der Honorare
Bisher lag das Honorar für Pflegekräfte um 20 Euro unter dem der Ärzte. Mit dem neuen Erlass wird dieser Unterschied beseitigt. Ab dem 1. Oktober 2021 erhalten alle Begutachter:innen einheitlich 90 Euro pro Begutachtung. Das Sozialministerium stellt dafür zusätzlich rund 1,5 Millionen Euro jährlich bereit. Sozialminister Rauch betont, dass dieser Schritt nicht nur eine Frage der Fairness sei, sondern auch die Expertise der Pflegekräfte anerkenne.
Unterstützung für pflegende Angehörige
Zusätzlich zur Anpassung der Honorare gibt es seit dem 1. September Verbesserungen für pflegende Angehörige. Sie können nun die Ersatzpflege auch tageweise in Anspruch nehmen und erhalten ab dem ersten Tag Kostenersatz. Der Bezieherkreis wurde erweitert, sodass auch nahe Angehörige wie Pflegeeltern, Tanten und Onkel unterstützt werden. Dies soll pflegenden Angehörigen ermöglichen, sich beispielsweise einen Tag in der Woche frei zu nehmen.
Bisher war der Kostenersatz erst ab drei aufeinander folgenden Tagen möglich. Der jährliche Höchstbetrag der Unterstützung liegt je nach Pflegestufe zwischen 1.200 und 2.500 Euro. Diese Maßnahme erleichtert es pflegenden Angehörigen, während ihrer Abwesenheit eine geeignete Ersatzpflege zu organisieren und zu bezahlen.
Entlastung für pflegende Angehörige
„Viele pflegende Angehörige müssen bei einer Hochzeit, einer Schulung oder einer persönlichen Auszeit eine Unterstützung organisieren, da sie die Pflegebedürftigen nicht lange alleine lassen können“, erläuterte Sozialminister Rauch. „Ab sofort kann Kostenersatz für professionelle oder private Ersatzpflege auch tageweise beantragt werden. Dadurch erhalten pflegende Angehörige mehr Möglichkeiten, sich eine Pause von den Anstrengungen des Pflegealltags zu gönnen.“
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