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Schneller, aber auch teurer: neue Regelungen für Schengen-Visa

Schneller, aber auch teurer: neue Regelungen für Schengen-Visa
(FOTO: politico.eu)
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Am 2. Februar traten neue Vorschriften für die Beantragung von Schengen-Visa in Kraft, wobei vor allem die Gebühren und die Fristen für die Antragsstellung geändert wurden.

Die erste große Änderung betrifft die Schengen-Visagebühr, welche für Erwachse von 60 auf 80 Euro erhöht wurde, während Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren 5 Euro mehr, also 40 Euro bezahlen müssen.

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Vonseiten der Europäischen Kommission wurde mitgeteilt, dass man damit ein Aufstocken der Mitarbeiter, erhöhte Sicherheitskontrollen und neue IT-Ausrüstung und -Software finanzieren möchten.

Wichtig anzumerken ist, dass sich für Staatsbürger jener Länder, die ein Visaerleichterungsabkommen mit der Europäischen Union haben, die Gebühren nicht verändern. Dazu gehören alle Nicht-EU-Länder des Balkans.

Elektronische Anträge
Mit Inkrafttreten der neuen Regelungen werden nun auch elektronische Anträge von allen Schengen-Mitgliedsstaaten akzeptiert. Diese Formulare können sowohl elektronisch unterzeichnet als auch eingereicht werden.

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Zudem kann man nun ein Visum bereits bis zu sechs Monate vor der geplanten Einreise in einen Schengen-Staat beantragen. Früher war dies frühestens drei Monate vor der Reise möglich

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