Die EU greift durch: Ab 2026 werden Billig-Importe mit drei Euro Steuer belegt. Die Maßnahme trifft vor allem chinesische Online-Händler und ihre Kunden.
Ab 1. Juli 2026 wird eine neue Importsteuer von drei Euro auf Pakete mit einem Warenwert unter 150 Euro fällig. Die EU-Finanzminister haben diese Regelung am Freitag in Brüssel beschlossen. Nach Angaben des EU-Rats betrifft die Maßnahme künftig 93 Prozent aller E-Commerce-Sendungen, die in die Europäische Union geliefert werden. Diese Regelung dient als Zwischenschritt, bevor langfristig sämtliche Wareneinfuhren in die EU bereits ab dem ersten Euro zollpflichtig werden.
Die geplante Steuer zielt auf Paketsendungen mit Warenwerten bis 150 Euro ab. Sie fungiert als temporäre Lösung, da perspektivisch jede in die EU importierte Ware unabhängig vom Wert verzollt werden soll.
Vollständige Umsetzung 2028
Im November hatten sich die EU-Mitgliedstaaten darauf geeinigt, die aktuell geltende Zollfreigrenze von 150 Euro abzuschaffen. Die vollständige Umsetzung verzögert sich jedoch bis 2028 aufgrund technischer Vorbereitungen, insbesondere dem Aufbau einer digitalen Plattform zur Abwicklung. Ab diesem Zeitpunkt unterliegen auch Waren unter 150 Euro den normalen EU-Zollsätzen für die jeweiligen Produktkategorien.
Bemerkenswert ist, dass im Jahr 2024 rund 91 Prozent aller E-Commerce-Importe in diesem Wertsegment aus China stammten. Die Gesamtzahl der in die EU eingeführten Pakete belief sich im Vorjahr auf etwa 4,6 Milliarden.
Gründe der Maßnahme
Angesichts der enormen Paketmengen wollten die Finanzminister nicht bis 2028 warten, sondern bereits früher Maßnahmen ergreifen. Die jetzige Entscheidung entspricht der im November gegebenen Zusage des Rates, eine „unkomplizierte, zeitlich begrenzte Lösung zur Zollerhebung auf diese Waren so früh wie möglich im Jahr 2026 umzusetzen“.
Die bisherige zollfreie Einfuhr kleinerer Sendungen führe zu „Wettbewerbsverzerrungen zulasten europäischer Anbieter, Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für Verbraucher, erhöhtem Betrugsaufkommen sowie ökologischen Bedenken“.
Die neue Drei-Euro-Abgabe gilt für alle in die EU importierten Waren, deren Nicht-EU-Verkäufer im europäischen Einfuhrportal (IOSS) für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind.
Die EU-Kommission wird laut eigener Aussage regelmäßig überprüfen, ob der Zollsatz auch auf Waren ausgeweitet werden sollte, die von nicht im IOSS registrierten Händlern innerhalb der EU vertrieben werden.