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GASTKOLUMNE

Schulschwänzen als Verwaltungsübertretung: Mit welchen Konsequenzen zu rechnen ist

Schulschwänzen_Thomas Nikodem
(FOTO: iStockphoto, zVg.)

Unzählige Gründe sprechen dagegen, die Schule zu schwänzen. Was viele Eltern und Schüler jedoch nicht wissen, ist, dass Schulschwänzen nicht nur schulinterne Auswirkungen haben kann, sondern mitunter auch rechtliche Konsequenzen drohen. Ungerechtfertigtes Fernbleiben vom Unterricht stellt nämlich eine Verwaltungsübertretung dar, wegen der eine Geldstrafe oder – wird diese nicht bezahlt – sogar Ersatzfreiheitsstrafe verhängt werden kann.

Eltern tragen laut Gesetz die Verantwortung, dass Schüler Ihre Schulpflicht erfüllen. Dazu gehören insbesondere der regelmäßige Schulbesuch und die Einhaltung der Schulordnung. Ab dem 14. Geburtstag sind neben den Eltern auch die Schüler selbst dafür verantwortlich. Wird die Schulpflicht nicht erfüllt, drohen rechtliche Konsequenzen: Bleiben Schüler während der allgemeinen Schulpflicht an mehr als drei Tagen unentschuldigt vom Unterricht fern, wird Anzeige bei der Verwaltungsbehörde erstattet. Die Behörde hat dann – sofern das Verfahren nicht einzustellen ist – eine Geldstrafe zu verhängen, die mindestens € 110,00 und höchs-tens € 440,00 beträgt. Daneben sind weitere gesetzliche Maßnahmen, wie Verwarnungen oder Gespräche mit Schulleitung, Schülerberatern oder Schulpsychologen, vorgesehen.

Eltern und Schüler sollten sich daher stets bewusst sein, dass Schulschwänzen einen Ver-stoß gegen die Rechtsordnung darstellt und mit unangenehmen Konsequenzen verbunden sein kann.

Dr. Thomas Nikodem, LL.M

Weitere Inforamtionen zu diesem und änhlichen Themen können Sie im TELOS Blog lesen.