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Nach Sammelklage

So bekommen Mieter bis zu 2.500 Euro zurück!

So bekommen Mieter bis zu 2.500 Euro zurück!
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2 Min. Lesezeit |

Nach einer erfolgreichen Klage der Arbeiterkammer (AK) gegen unzulässige Betriebskostenklauseln erhalten Mieter der Wiener Immobiliengesellschaft AMISOLA Rückzahlungen in Höhe von insgesamt 1,28 Millionen Euro. Pro Wohnung fließen durchschnittlich 2.500 Euro zurück an die Betroffenen.

Sowohl das Oberlandesgericht Wien als auch der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigten in einem Parallelverfahren die Rechtswidrigkeit der beanstandeten Vertragsbestimmungen, woraufhin AMISOLA die Rechtslage anerkannte und die Rückerstattung zusicherte.

Auslöser des Verfahrens war ein Mieter, der nach einer hohen Betriebskostennachforderung seinen Mietvertrag von der AK prüfen ließ. Die Experten stellten dabei fest, dass zahlreiche Klauseln nicht rechtskonform waren. Da Gespräche mit dem Unternehmen zunächst ergebnislos blieben, leitete die AK einen Verbandsprozess (Sammelklage) gegen AMISOLA ein.

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In einem parallelen Rechtsstreit erklärte der OGH Anfang 2024 einen nahezu identischen Mietvertrag weitgehend für rechtswidrig. In der Folge unterzeichnete AMISOLA einen Unterlassungsvergleich und verpflichtete sich, die beanstandeten Vertragsklauseln künftig nicht mehr zu verwenden.

Betroffene Wohnungen

Die problematischen Vertragsbestimmungen betrafen sechs neu errichtete Wohnkomplexe sowie nachträglich ausgebaute Dachgeschosswohnungen in Altbauten, die nicht vollständig dem Mietrechtsgesetz unterliegen. Nach dem Gerichtsurteil und dem abgeschlossenen Vergleich reagierte AMISOLA prompt und erstattet nun für die Abrechnungszeiträume von 2021 bis 2024 einen Teil der gezahlten Betriebskosten zurück.

Die AK weist darauf hin, dass auch andere Vermieter ähnliche Klauseln in ihren Verträgen verwenden und fordert diese auf, ihre Vertragsbedingungen anzupassen und unrechtmäßig eingehobene Beträge zurückzuzahlen.

Rückzahlungsdetails

AMISOLA wird alle betroffenen Mieter schriftlich über die Rückzahlung informieren und die Beträge zeitnah überweisen. Bei den sechs Wohnhausanlagen beträgt die Rückerstattung 41,52 Euro pro Quadratmeter, abhängig von Mietbeginn und Wohnungsgröße. Mieter von Dachgeschosswohnungen erhalten etwa 18 Prozent weniger.

Ehemalige Mieter können sich per E-Mail an [email protected] wenden, um ihre Ansprüche geltend zu machen.

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KO KOSMO-Redaktion
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