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Entschädigung

So viel Geld steht euch bei Flugverspätung wirklich zu!

So viel Geld steht euch bei Flugverspätung wirklich zu!
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3 Min. Lesezeit |

Wenn der Traumurlaub mit Verspätung beginnt, stehen Reisenden konkrete Rechte zu. Die Entschädigungshöhe richtet sich nach Flugdistanz und Wartezeit.

Bei Flugverspätungen von zwei bis vier Stunden – je nach Flugdistanz – haben Passagiere Anrecht auf Betreuungsleistungen durch die Airline, einschließlich Verpflegung und gegebenenfalls Hotelunterkunft. Übersteigt die Verspätung fünf Stunden, können Reisende eine Ticketrückerstattung verlangen oder einen Ersatzflug in Anspruch nehmen. Bei einer Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden am Zielort steht Fluggästen eine finanzielle Entschädigung zu – vorausgesetzt, der Flug startete in einem EU-Land oder wurde von einer europäischen Fluggesellschaft in die EU durchgeführt, wie die Arbeiterkammer Oberösterreich am Mittwoch mitteilte.

Die Entschädigungshöhe staffelt sich nach Flugdistanz: 250 Euro bei Strecken bis 1.500 km, 400 Euro bis 3.500 km und 600 Euro bei Strecken über 3.500 km, wobei Hin- und Rückflüge separat betrachtet werden. Diese Beträge sind in der EU-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 festgelegt und gelten unabhängig davon, ob es sich um eine Einzel- oder Pauschalreise handelt. Entschädigungszahlungen entfallen allerdings, wenn die Verspätung oder Annullierung auf „unvermeidbare außergewöhnliche Umstände“ zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle der Airline liegen – etwa extreme Wetterbedingungen, politische Instabilität, Sicherheitsrisiken oder Streiks, die nicht dem Einflussbereich der Fluggesellschaft unterliegen. Im Streitfall muss die Airline nachweisen, dass solche Umstände tatsächlich vorlagen.

Die Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft gelten laut AK grundsätzlich auch bei Pauschalreisen. Alternativ können Reisende bei Verspätungen ab vier Stunden vom Reiseveranstalter eine Preisminderung fordern, die jedoch meist geringer ausfällt als die direkt bei der Airline einforderbaren Ausgleichszahlungen.

Passagierrechte bei Problemen

Bei Überbuchungen oder Flugstreichungen haben Passagiere neben der finanziellen Entschädigung auch Anspruch auf die schnellstmögliche Beförderung zum ursprünglichen Zielort. Diese können sie auf einen späteren Zeitpunkt verschieben oder gänzlich vom Vertrag zurücktreten und den Ticketpreis zurückverlangen. Generell wird betroffenen Urlaubern – auch jenen mit Hotelproblemen – empfohlen, Reisemängel nicht hinzunehmen.

Am effektivsten lassen sich Ansprüche per Einschreiben durchsetzen. Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter der richtige Ansprechpartner für Mängel, während bei Ansprüchen nach der Fluggastrechte-Verordnung die Fluggesellschaft kontaktiert werden sollte. Von Gutscheinangeboten als Kompensation sollten sich Reisende nicht abspeisen lassen.

Essenziell ist die Dokumentation von Mängeln vor Ort – etwa durch Fotos, Videoaufnahmen oder Zeugenaussagen – um eventuelle Ansprüche später belegen zu können. Die AK warnt besonders vor Komplikationen bei Stornierungen von Buchungen über Online-Vermittlungsportale. Zahlreiche Beschwerden zeigen, dass Kunden bei Flugannullierungen häufig zwischen Airline und Buchungsportal hin- und herverwiesen werden.

Häufigste Beschwerden

Eine gemeinsam mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) durchgeführte Erhebung auf Basis von 264 Beschwerden offenbart die häufigsten Ärgernisse des vergangenen Sommers: An erster Stelle stehen Probleme mit Flugreisen – jeder dritte Fall betraf annullierte oder geänderte Flüge sowie Schwierigkeiten mit verlorenem oder beschädigtem Gepäck. Mit knapp 22 Prozent folgten Beschwerden über Unterkünfte, etwa wegen Schimmelbefall oder Ungezieferbefall.

Fast 17 Prozent der Anfragen bezogen sich auf Probleme mit Mietwagen, Bahn, Bus oder Schiff, wobei bei Mietfahrzeugen vor allem umstrittene Schadensbeurteilungen und überhöhte Reparaturrechnungen für Unmut sorgten.

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KO KOSMO-Redaktion
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