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AB JÄNNER MÖGLICH

So wahrscheinlich ist die Impfpflicht in Österreich

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Symbolbild (FOTO: iStockphoto)

Ganz Österreich fragt sich gerade, ob und wann eine Impfpflicht eingeführt wird. Doch wie rechtlich und ethisch vertretbar wäre die Maßnahme?

Bereits in den vergangenen Jahren wurde aufgrund der steigenden Masern-Infektionen von einer Verpflichtung zur Immunisierung gesprochen. Nun wird das Thema aufgrund der aktuellen Pandemie erneut aufgegriffen und führt zu heftigen Diskussionen.

Wie „Der Standard“ berichtete, würden sich laut einer Umfrage nur 17 Prozent „ganz sicher“ impfen lassen, 29 Prozent sind sich sicher, dass sie das sicherlich nicht tun werden. Auch die Regierung scheint noch gespalten, denn Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) teilte bereits im September mit, dass er eine Verpflichtung „grundsätzlich“ skeptisch betrachten würde. Der steirische Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer sowie Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer (beide ebenfalls ÖVP) können sich eine Impfpflicht jedoch vorstellen.

Im Falle Corona
Mit Jänner sollen die ersten Personen eine Covid-19-Impfung erhalten können. Zuerst seien Bewohnern von Alters- und Pflegeheimen sowie Mitarbeiter im Gesundheitsbereich mit hohem Expositionsrisiko dran. Mitte des Monats folgen das Gesundheitspersonal in Spitälern und Hochrisikogruppen. Zwischen Februar und April werden Menschen über 65 Jahren geimpft.

Diese soll zu einer Verringerung der Hospitalisierungs- und Todeszahlen aufgrund einer Ansteckung mit dem Coronavirus führen. Bei einer Verimpfung von 200.000 Dosen soll es zu einem fünfprozentigen Rückgang kommen. Bei drei weiteren Läufen mit je 750.000 Dosen könnte die Zahl der Hospitalisierten und Verstorbenen um 40 Prozent gesenkt werden.

Ethikfrage
Doch wie wahrscheinlich ist eine Impfpflicht in Österreich und ist sie ethisch vertretbar? Tatsächlich ist eine Teil-Impfpflicht möglich, die sich über bestimmte Bereiche oder Personengruppen erstrecken könnte. Beispielsweise für den Nachwuchs – „Man könnte etwa sagen, das freiwillige Kindergartenjahr gibt es nur noch für geimpfte Kinder“, erklärte Medizinjurist Karl Stöger laut „Standard“. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass Ungeimpften der Zutritt zu manchen Bereichen der Gesellschaft wie Massenveranstaltungen nicht mehr erlaubt werden.

Eine allgemeine Impfpflicht bei Covid-19 ist nur im Falle einer „absoluten Notstandssituation“ einführbar, so das offizielle Beratungsgremium des Bundeskanzleramts. „Und zwar aus dem Grund, dass die Impfung noch sehr neu ist und wir noch nicht alle Langzeitfolgen kennen“, erklärt die Vorsitzende Christiane Druml. „Wiewohl wir aber davon ausgehen, dass jede Impfung, die in der EU zugelassen wird, den Qualitätsstandards entspricht.“

Sollte es nach der Verabreichung des Impfstoffes zu einem Folgeschaden kommen, haftet der Staat. Dieser übernimmt sowohl die Arztkosten als auch im Todesfall die Waisen- bzw. Witwenrente. Dieses Gesetz gilt ebenfalls für die Grippeimpfung.