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Statt Hacklerregelung wird „Frühstarterbonus“ eingeführt

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(FOTO: iStockphoto)

Ab 2022 wird statt der Hacklerregelung ein „Frühstarterbonus“ im Pensionssystem eingeführt. Die Frühpension nach 45 Versicherungsjahren bleibt zwar, aber mit Abschlägen.

Ein „Frühstarterbonus“ wird im Pensionssystem eingeführt. Damit bekommen Menschen, die zwischen dem 15. und 20. Lebensjahr gearbeitet haben, monatlich rund 60 Euro zusätzlich. Darauf haben sich Grüne und ÖVP geeinigt. Wie die Grüne Klubobfrau Sigrid Maurer im Gespräch mit der APA erklärte, soll das neue Modell diesen Freitag per Initiativantrag im Nationalrat beschlossen werden und mit 1. Jänner 2022 in Kraft treten.

Hacklerregelung bleibt weiter bestehen:
Die Hacklerregelung, wonach man mit 45 echten Beitragsjahren mit 62 in Frühpension gehen kann, soll weiterhin bestehen. Allerdings werden die mit Beginn des heurigen Jahres abgeschafften Abschläge in der ursprünglichen Erhöhung von 4,2 Prozent pro Jahr ab 2022 wieder eingeführt.

Stattdessen kommt der „Frühstarterbonus“, als einer Art Ausgleich. Menschen, die zwischen dem 15. und 20. Lebensjahr gearbeitet und Beitragsjahre erworben haben, bekommen damit einen monatlichen Fixbetrag von 60 Euro zu ihrer Pension zusätzlich. Voraussetzung sind insgesamt 25 Versicherungsjahre, ansonsten soll der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt des möglichen Pensionsantritts ausbezahlt werden.

Zwischen 35 und 40 Millionen Euro für das neue Modell:
Die geschätzten Gesamtkosten dieses neuen Modells sind zwischen 35 und 40 Millionen Euro. Das entspricht in etwa den geschätzten jährlichen Kosten der abschlagsfreien Hacklerregelung, die zwischen 20 und 50 Mio. Euro liegen sollen. Sigrid Maurer betont, dass man damit das Pensionssystem „fairer und geschlechtergerechter“ machen werde. „Der Frühstarterinnenbonus ist eine echte Hacklerregelung, von der jene Menschen profitieren werden, die früh zu arbeiten begonnen haben.“ Von der neuen Regelung würden niedrige und mittlere Pensionen und vor allem Frauen profitieren. Die Grüne Klubobfrau sagt, dass nun auch Frauen, die praktisch keine Chance haben, auf 45 Versicherungsjahre zu kommen, profitieren würden – „die Hacklerregelung wird damit zur Hacklerinnenregelung“.