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GELD-AKTION

Statt Weihnachtsfeier folgen 365 Euro für Mitarbeiter

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(FOTOS: BKA Andy Wenzel/ iStock)

Alle Betriebsfeiern müssen dieses Jahr ausfallen, Arbeitgeber können ihren Mitarbeiter aber ein Bonus zukommen lassen. Es gibt aber einen Haken.

Es war eine große Enttäuschung für viele Firmen und das gesamte Personal: Aufgrund der Pandemie und Lockdown, können heuer Betriebsfeiern und Weihnachtsfeiern nicht mehr stattfinden – zumindest nicht auf legaler Art und Weise. Als Trostpreis sollen Betriebe ihren Angestellten steuerfreie Gutscheine in Wert von bis zu 365 Euro schenken dürfen. Das verkündeten gestern die Klubobleute der türkis-grünen Bundesregierung, Sigrid Maurer (Grüne) und August Wöginger (ÖVP).

„Gutscheine statt Weihnachtsfeiern sollen auch heuer wieder von den Betrieben an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschenkt werden können“, so die Regierung. Warum Betriebsveranstaltungen nicht gestrichen werden sollen, hat einen steuerrechtlichen Grund. Weihnachtsfeiern sind nämlich pro Mitarbeiter bis zu 365 Euro pro Jahr steuerfrei.“Diese Regelung soll nun auch wieder für Gutscheinaktionen gelten“, so Maurer und Wöginger.

Das bedeutet: Betriebe sollen damit rückwirkend von 1. November 2021 bis 31. Jänner 2022 Gutscheine an alle Mitarbeiter ausgeben können, die Steuerbegünstigung für Betriebe soll – wie auch die Steuerfreiheit für Arbeitnehmer – aufrecht bleiben. „Die notwendige gesetzliche Grundlage dafür werden wir heute im Finanzausschuss schaffen“, sagen Maurer und Wöginger. Damit könnte das gesamte 365 Euro bekommen. Es gibt aber einen Haken: Das Unternehmen oder der Betrieb muss dabei mitspielen.

„Aufgrund der momentanen Corona-Lage können Weihnachtsfeiern leider nicht wie gewohnt stattfinden, darum ist diese Maßnahme gerechtfertigt und notwendig“, sagen die beiden Poltiker. Wöginger und Maurer. Profitieren sollen davon Betriebe, Arbeitnehmerinnen und Wirtschaft gleichermaßen. „Diese Maßnahme hat sich bereits im vergangenen Jahr bewährt und wir sind überzeugt, dass auch heuer wieder viele Betriebe diese Regelung in Anspruch nehmen werden“, sagt Maurer.

Quelle: Heute-Artikel