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Steuerausgleich & lange Wartezeiten: Das sind die Neuerungen

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(FOTO: iStock)

Die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2023 wurde bereits von Millionen von Menschen in Österreich durchgeführt. Allerdings warten viele von ihnen noch auf die Auszahlung ihrer Gutschriften. Es wird erwartet, dass die Steuerrückerstattung in diesem Jahr deutlich höher ausfallen wird.

Es ist möglich, in eurem FinanzOnline-Konto (FON) zu überprüfen, ob der Lohnsteuerausgleich noch in Bearbeitung ist oder ob der Bescheid bereits vorliegt. Dies ist besonders relevant für Alleinerziehende und Alleinverdienende, da es ihnen hilft, den 60-Euro-Kinderzuschuss schneller zu erhalten.

In der Regel hat das Finanzamt bis zu sechs Monate Zeit, um den Antrag zu bearbeiten und den Antragstellern einen Bescheid über das Ergebnis der Arbeitnehmerveranlagung zuzusenden. Wenn eine Steuergutschrift gewährt wird, erfolgt die Auszahlung nach Erhalt des Bescheids. Bei Ergänzungsanfragen, wie etwa Nachfragen oder Forderungen des BMF zum Steuerausgleich, kann sich die Bearbeitungsdauer jedoch verlängern. Normalerweise erfolgen Bearbeitung und Auszahlung jedoch innerhalb weniger Wochen.

Auszahlung der Steuergutschrift

Das bedeutet, dass voraussichtlich spätestens im September 2024 die Auszahlung der Steuergutschrift für das Jahr 2023 erfolgen sollte, sofern die maximale Bearbeitungsdauer benötigt wird und keine Ergänzungsansuchen gestellt werden.

Für die antragslose Arbeitnehmerveranlagung, die ab dem 1. Juli 2024 automatisch für alle Personen erfolgt, die keinen eigenen Steuerausgleich durchgeführt haben, gibt das BMF bekannt, dass die Rückerstattung der Steuergutschrift innerhalb von 11 Tagen erfolgt. Allerdings fallen dabei durchschnittlich deutlich niedrigere Gutschriften an als bei selbst durchgeführten Veranlagungen. Ein Unterschied von bis zu 500 Euro ist möglich. Im letzten Veranlagungsjahr 2022 betraf dies immerhin rund 1,7 Millionen Arbeitnehmer.

Es ist bereits möglich, den Steuerausgleich für das Jahr 2023 einzureichen, auch wenn der Jahreslohnzettel noch nicht ans Finanzamt übermittelt wurde. Die Behörden können jedoch erst mit der Bearbeitung beginnen, wenn alle Unterlagen und Daten für das betreffende Jahr vorliegen. Der Lohnsteuerausgleich kann auch in diesem Jahr wieder schnell und einfach über die neue Steuer-App durchgeführt werden.

Personen, die zur Pflichtveranlagung verpflichtet sind, müssen ihre Arbeitnehmerveranlagung entweder bis zum 30. April 2024 in Papierform mittels Formular L1 oder bis zum 30. Juni 2024 in elektronischer Form über FinanzOnline oder die Steuer-App an das Finanzamt übermitteln.

Neuerungen & Anpassungen

Für die Steuerveranlagung des Jahres 2023 gibt es in diesem Jahr einige Neuerungen und Anpassungen bei den Beträgen:

  • Der Familienbonus Plus beträgt bis zu 2.000 Euro pro Kind unter 18 Jahren und bis zu 650 Euro pro Kind über 18 Jahren.
  • Sowohl der Alleinverdiener- als auch der Alleinerzieherabsetzbetrag werden um je 5,2 Prozent erhöht.
  • Von Jänner bis Juni 2023 gilt eine erhöhte Pendlerpauschale sowie ein vierfacher Pendlereuro.
  • Der Mehrkindzuschlag steigt um 5,8 Prozent, was 21,19 Euro pro Kind entspricht.
  • Der Kindermehrbetrag von 550 Euro pro Kind bleibt unverändert.
  • Des Weiteren werden weitere Steuerabsetzbeträge wie der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag oder der Unterhaltabsetzbetrag für das vergangene Kalenderjahr angehoben und können beim Steuerausgleich geltend gemacht werden.