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Steuerausgleich: So profitieren Alleinverdiener & Alleinerzieher

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(FOTO: iStock)

Der Alleinverdiener– und Alleinerzieherabsetzbetrag ist eine steuerliche Erleichterung, die sich besonders für Alleinverdiener und Alleinerzieher auszahlt. Hier sind die Schritte und Details, wie Sie von diesen Absetzbeträgen profitieren können:

Der Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag ist in der Regel verfügbar, wenn Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag gemäß § 33 Abs 3 EStG 1988 für mehr als sechs Monate besteht. Ab dem zweiten Kind gibt es gestaffelte Absetzbeträge.

Kinderabsetzbeträge für 2024

  • 1 Kind: 572 Euro
  • 2 Kinder: 774 Euro (inklusive 202 Euro für das 2. Kind)
  • 3 Kinder oder mehr: 1.029 Euro (inklusive 255 Euro für jedes weitere Kind)

Kinderabsetzbeträge für 2023

  • 1 Kind: 520 Euro
  • 2 Kinder: 704 Euro (inklusive 184 Euro für das 2. Kind)
  • 3 Kinder oder mehr: 936 Euro (inklusive 232 Euro für jedes weitere Kind)

Um diese Absetzbeträge zu erhalten, müssen Sie bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Dies umfasst Einkünfte von (Ehe)Partnern und bezieht steuerpflichtige Einkünfte, Sozialversicherungsbeiträge, Werbungskosten und andere relevante Faktoren mit ein.

Dieser Betrag steht Alleinverdienern zu, die mindestens ein Kind haben und die bestimmte Einkommensgrenzen erfüllen. Falls beide Partner die Voraussetzungen erfüllen, steht der Absetzbetrag demjenigen mit höheren Einkünften zu.

Alleinerziehende erhalten einen eigenen Absetzbetrag, wenn sie mehr als sechs Monate im Jahr nicht mit einem (Ehe)Partner zusammenleben und Familienbeihilfe beziehen.

Geltendmachung

Sie können während des Jahres eine Erklärung (Formular E30) bei Ihrem Arbeitgeber einreichen, um den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag berücksichtigen zu lassen. Falls sich die Voraussetzungen ändern, müssen Sie dies innerhalb eines Monats melden.

Nach Ablauf des Jahres können Sie den Absetzbetrag im Rahmen der ArbeitnehmerInnenveranlagung nachträglich beim Finanzamt geltend machen. Auch wenn Ihr Arbeitgeber den Betrag bereits berücksichtigt hat, füllen Sie die entsprechenden Angaben in Ihrer Steuererklärung aus, um unerwünschte Nachversteuerungen zu vermeiden.

Nutzen Sie diese Anleitung, um sicherzustellen, dass Sie alle möglichen steuerlichen Vorteile als Alleinverdiener oder Alleinerzieher nutzen können.