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Diese Änderungen gelten jetzt beim Steuerausgleich!

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(FOTO: iStock/filmfoto)

Das Jahr 2023 hält für Arbeitnehmer und Pensionisten in Österreich erfreuliche Neuigkeiten bereit, denn seit Anfang des Jahres können sie ihren Steuerausgleich für das vergangene Jahr vornehmen und von potenziell höheren Steuerrückzahlungen profitieren.

Familienbonus Plus und Kindermehrbetrag erhöht:
Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft den Familienbonus Plus, der nun pro Kind unter 18 Jahren auf bis zu 2.000 Euro und pro Kind über 18 Jahren auf bis zu 650 Euro jährlich angehoben wurde. Der Kindermehrbetrag wurde ebenfalls auf 550 Euro pro Kind erhöht.

Pendlerpauschale & Pendlereuro:
Für das erste Halbjahr 2023 gelten erhöhte Sätze für die Pendlerpauschale und den Pendlereuro, was zu einer zusätzlichen Entlastung für Pendler führt.

Mehrkindzuschlag und Alleinverdiener- & Alleinerzieherabsetzbetrag:
Der Mehrkindzuschlag steigt um 5,8 Prozent (21,19 Euro pro Kind), während der Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag jeweils um 5,8 Prozent erhöht wurden.

Weitere Absetzbeträge

Zusätzlich wurden weitere Steuerabsetzbeträge wie der Verkehrsabsetzbetrag oder der Unterhaltsabsetzbetrag für das vergangene Kalenderjahr angehoben und können beim Steuerausgleich geltend gemacht werden.

Teuerungsabsetzbetrag entfällt:
Der Teuerungsabsetzbetrag von 500 Euro kann für das Jahr 2023 nicht mehr beantragt werden, da er nur einmalig für die Veranlagung 2022 galt.

hohe Rückzahlungen für Familien und Pendler:
Familien profitieren besonders von den erhöhten Beträgen und erhalten erneut hohe Gutschriften vom Finanzamt. Alleinerziehende und AlleinverdienerInnen profitieren ebenfalls durch die Valorisierung der Absetzbeträge.

Negativsteuer für Geringverdiener:
Personen, die zu wenig Lohnsteuer gezahlt haben, um von Familienbonus und Co. zu profitieren, können mit einer höheren Negativsteuer, sprich der SV-Rückerstattung, rechnen.

Ausblick auf 2024

Der Mehrkindzuschlag wird für 2023 angehoben, und der Kindermehrbetrag wird sogar auf 700 Euro für die Veranlagung 2024 steigen.

Die Veranlagung des Jahres 2023 ist spätestens ab Ende Februar 2024 möglich, sobald der Jahreslohnzettel beim Finanzamt vorliegt. Die Einreichung kann über verschiedene Wege wie die Steuer-App Taxefy, FinanzOnline oder direkt beim Finanzamt erfolgen.

Um die maximale Rückerstattung zu erhalten, ist es ratsam, den Steuerausgleich selbst durchzuführen. Personen, die auf eine antragslose Veranlagung im zweiten Halbjahr warten, könnten dem Staat möglicherweise Geld schenken.