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Arbeitnehmerveranlagung

Geld zurück vom Finanzamt: Das alles könnt ihr von der Steuer absetzen

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(FOTO: iStock)

Jedes Jahr stehen Arbeitnehmer vor der Herausforderung, ihre Arbeitnehmerveranlagung zu bewältigen. Viele verzichten darauf aus Unwissenheit oder glauben, dass sie nichts zurückbekommen würden. Doch damit verschenken sie bares Geld an den Finanzminister – Jahr für Jahr.

Wann zahlt sich eine Arbeitnehmerveranlagung aus?

Für Teilzeitbeschäftigte, Lehrlinge, Ferienjobber, und Personen mit Arbeitswechseln oder in Karenz, kann es zu Gutschriften kommen. Eltern profitieren vom AlleinerzieherInnen- oder Verdienerbetrag sowie dem Familienbonus. Wer Werbungskosten, Sonderausgaben, oder außergewöhnliche Belastungen hat, sollte die Veranlagung nicht versäumen.

Die wichtigsten 10 Tipps für deine Arbeitnehmerveranlagung:

1. Werbungskosten:
Beruflich bedingte Kosten wie Arbeitskleidung, Fortbildungen, Dienstreisen, Arbeitszimmer, Internet, Telefon, Handy und mehr können abgesetzt werden.

2. Pendlerpauschale:
Abhängig von der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel gibt es die kleine oder große Pendlerpauschale. Ein Pendlereuro pro Kilometer des Hin- und Retourweges gibt es zusätzlich.

3. Homeoffice:
Neu seit 2021: Die Homeoffice-Pauschale ermöglicht eine pauschale Absetzung von drei Euro pro Tag für bis zu 100 Arbeitstage im Homeoffice.

4. Familienbonus:
Ein Absetzbetrag von bis zu 2.000 Euro pro Kind direkt von der zu zahlenden Steuer für Eltern.

5. Sonstiges Familiäres und Privates:
Alleinerzieher- und Alleinverdienerabsetzbetrag sowie Absetzung von außergewöhnlichen Belastungen für Privatleben.

6. Kosten aufgrund von Krankheit oder Behinderung:
Absetzbar sind Krankheitskosten, Kurkosten, Pflegekosten, und Ausgaben zur Linderung von Allergien.

7. SV-Bonus:
Für Geringverdiener, Lehrlinge und Pensionisten kann eine Sozialversicherungs-Rückerstattung beantragt werden.

8. Vorsicht bei Zuverdienst:
Über 730 Euro Zusatzeinkommen erfordern eine separate Einkommensteuererklärung.

9. Versicherungen:
Absetzbar sind selbst eingezahlte Sozialversicherungs-Beiträge, nachbezahlte Pflichtbeiträge und Beiträge für mitversicherte Angehörige.

10. Gewerkschaftsbeitrag, Betriebsratsumlage und Spenden:
Beiträge zu Berufsverbänden wie Gewerkschaftsbeiträge können abgesetzt werden. Betriebsratsumlage lohnt sich bei der Arbeitnehmerveranlagung. Spenden an eingetragene Spendenorganisationen oder Kirchenbeiträge werden automatisch berücksichtigt.

Rechnungen aufbewahren:
Obwohl Rechnungen nicht eingereicht werden müssen, ist es ratsam, sie sieben Jahre lang aufzubewahren.

Es ist nicht zu spät:
Anträge können bis zu fünf Jahre rückwirkend gestellt werden, bis zum Jahr 2017.

Automatische Arbeitnehmerveranlagung

Trotz der Einführung der automatischen Arbeitnehmerveranlagung im Jahr 2017 ist es in den meisten Fällen ratsam, die Veranlagung selbst vorzunehmen. Der unkomplizierteste Weg hierfür führt über die Online-Plattform finanzonline.at, entweder mithilfe der Handysignatur oder durch Anmeldung mit den zugeschickten Zugangsdaten. Der ideale Zeitpunkt dafür ist ab Anfang März, da die Arbeitgeber bis Ende Februar die Jahreslohnzettel bereitstellen.

Keine Angst vor Nachzahlungen

Eine Rückzahlung des Finanzamts kann vorab durch die Funktion „Vorausberechnung“ überprüft werden. Im unwahrscheinlichen Fall einer Nachzahlung kann der Antrag einfach zurückgezogen werden.