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Strache wegen Bestechung verurteilt: Urteil nicht rechtskräftig

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(FOTO: iStock)

Am Freitag fiel das Urteil im Fall Heinz-Christian Strache und Walter Grubmüller. Beide wurde Bestechlichkeit bzw. Bestechung vorgeworfen.

Laut Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft (WKStA) soll Strache gegen Spenden ein Gesetz verabschiedet haben. Der Eigentümer der Privatklinik Währing Grubmüller soll einmal 2.000 und einmal 10.000 Euro an die Bundes-FPÖ gespendet haben, um mithilfe von Strache eine Änderung des Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds zu bewirken. Dies hätte Grubmüller ermöglicht, eine eine Gegenverrechnung der Leistungen seiner Klinik mit der Sozialversicherung zu ermöglichen. Die beiden Angeklagten bestritten die Vorwürfe.

Richterin Claudia Moravec-Loidolt war jedoch „zutiefst überzeugt“, dass der Grund der Spende in der Höhe von 2.000 vonseiten Grubmüllers das Ziel hatte, Strache zu motivieren. Ebenfalls bezeichnete sie die Angaben Straches, nichts von den Spenden gewusst zu haben als „äußert unglaubwürdig“. Ohne Strache und Grubmüller hätte es womöglich bis heute keine Prikraf-Diskussion im Nationalrat gegeben, meinte Moravec-Loidolt.

12 und 15 Monate bedingt
Walter Grubmüller heilt ein Jahr bedingt, der ehemalige FPÖ-Chef Strache 15 Monate bedingt. Das Strafmaß beträgt in solchen Fällen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.  Freisprüche gab es bezüglich der Einladung nach Korfu und einer beabsichtigen Spende für die FPÖ. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.