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Fund

Teenagerin gibt gefundene Geldbörserl mit 7.000 Euro bei Polizei ab

(FOTO: iStock)

Eine 16-jährige aus Cuxhaven in Deutschland hat am Samstagabend eine Geldbörse mit über 7.000 Euro gefunden und sich vorbildlich verhalten, indem sie sofort die Polizei informierte. Die Polizei lobte das Verhalten des Mädchens und konnte den Besitzer der Geldbörse schnell ausfindig machen.

Am Samstagabend stieß eine 16-jährige aus Cuxhaven auf einen ungewöhnlichen Fund. Sie entdeckte eine Geldbörse, die mit 7371,04 Euro gefüllt war. Anstatt das Geld für sich zu behalten, entschied sie sich, die Polizei zu informieren. „Das Mädchen rief die Polizeistation gegen 19 Uhr an“, bestätigte ein Polizeisprecher.

Die Geldbörse wurde daraufhin zur Polizei gebracht, wo der Besitzer anhand der Daten auf dem Personalausweis identifiziert werden konnte. Der Mann war von Cuxhaven nach Hildesheim gereist und hatte nicht bemerkt, dass seine Geldbörse fehlte. Er kehrte noch am selben Abend nach Cuxhaven zurück, um seine Geldbörse abzuholen, die er in der Nähe einer Baustelle im Bezirk Lüdingworth verloren hatte.

Angemessene Belohnung für die Teenagerin

Für ihre Ehrlichkeit wurde das Mädchen mit einer „angemessenen Belohnung“ bedacht, wie die Polizei am frühen Sonntagmorgen mitteilte. In ihrer Erklärung betonte die Polizei, dass sich die Teenagerin vorbildlich verhalten habe.

Das „Finden verlorener Gegenstände“ ist durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt. Der Finder muss seinen Fund sofort melden – entweder dem Eigentümer oder, wenn der Eigentümer nicht bekannt ist, der zuständigen Behörde, wie dem örtlichen Fundbüro oder der Polizeistation. Dies gilt jedoch nur, wenn der materielle Wert mehr als zehn Euro beträgt.

Werte unter diesem Betrag müssen nicht gemeldet werden. Sollte der Eigentümer sich nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Meldung des Fundes melden und die zuständige Behörde den Eigentümer nicht identifizieren können, wird der Fund zum Eigentum des Finders.