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LUTTACH

Todeslenker von Südtirol: „Warum bin ich nicht tot“

(FOTOS: Twitter-Screenshots)

Ein Horrorunfall in Südtirol forderte sieben Tote und elf Verletzte. Der Unfalllenker war mit knapp zwei Promille unterwegs. Ihm droht nun eine hohe Haftstrafe mit einem Strafmaß von bis zu achtzehn Jahren Gefängnis.

Der einheimische Unfallenker raste am Sonntag gegen 1:15 Uhr morgens mit seinem Fahrzeug in die Reisegruppe aus Deutschland, die gerade von einem Diskobesuch mit dem Bus zurück zur Unterkunft gefahren war. Von der Nachtbusstation bis zum Hotel waren es nur 100 Meter. Der Busfahrer versuchte den Lenker noch mittels Lichthupe zu warnen. Dennoch raste der stark alkoholisierte Mann in die Menschengruppe.

Direkt am Unfallsort kamen drei Männer und drei Frauen aus Nordrhein-Westfahlen ums Leben. Am Montag verstarb eine schwer verletzte Frau in der Innsbrucker Klinik, womit die Anzahl an Todesopfern auf sieben Personen angestiegen ist. Eine weitere Person befindet sich derzeit noch in akuter Lebensgefahr, während sich zwei weitere noch auf der Intensivstation befinden.

„Nicht so stark alkoholisiert“
Der 27-jährige Lenker wurde indes ins Gefängnis nach Bozen überstellt. Zuvor befand er sich aufgrund Suizidgefahr in der Psychiatrie. Der Pflichtverteidiger des Unfalllenkers erklärte, dass sein Mandat die Tat bereue. „Es tut mir leid. Warum bin ich nicht tot? Warum bin nicht ich anstelle der Jugendlichen gestorben“, soll der 27-Jährige seinem Anwalt gesagt haben.

Ebenso erklärte der Pflichtverteidiger, dass dem Unfallenker bewusst gewesen sei, dass er vor der Fahrt getrunken haben, jedoch habe er sich „nicht für stark alkoholisiert“ gehalten. Beim Alkotest durch die Staatsanwaltschaft wurde dem Südtiroler ein Blutalkoholgehalt von 1,97 Promille nachgewiesen.

Bis zu 18 Jahre Haft
Neben der starken Alkoholisierung sei der junge Mann laut Staatsanwaltschaft zudem noch viel zu schnell unterwegs gewesen. Derzeit werden Expertengutachten eingeholt, die dies bestätigen bzw. wiederlegen sollen. Dem 27-Jährigen wird mehrfache Tötung im Straßenverkehr sowie schwere Körperverletzung vorgeworfen. Insgesamt drohen dem Unfallenker bis zu 18 Jahre Haft.