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ARBEITSMINISTERIUM BESTÄTIGT

Trotz Impfpflicht: Am Arbeitsplatz bleibt 3G

(FOTOS: KOSMO, iStockphoto)

Das Arbeitsministerium bestätigte am Donnerstagmittag, dass auch nach Einführung der Impfpflicht weiterhin 3G am Arbeitsplatz gelten wird.

Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker hatte den Stein erneut ins Rollen gebracht: Er forderte eine 2G-Regel am Arbeitsplatz, sobald die Impfpflicht mit Februar eingeführt werde. „Bei einer Impfpflicht hört sich dann irgendwann mal die 3G-Regel auf. Denn: Entweder es gibt eine Impfpflicht oder es gibt sie nicht“, so Hacker. Und dennoch: Die 3G-Regel am Arbeitsplatz wird bleiben, wie das Arbeitsministerium am Donnerstag versicherte: „Unsere Position hat sich nicht geändert.“ Man habe das auch bereits vor Weihnachten gemeinsam mit den Sozialpartnern kommuniziert, eine 2G-Regel am Arbeitsplatz sei nicht umsetzbar.

Grüne verwundert über Hackers Forderung
Die Klubobfrau der Grünen, Sigi Maurer zeigte sich am Donnerstag im Ö1-„Morgenjournal“ verwundert über Hackers Forderung: „Ich habe das mit etwas Erstaunen gehört, was der Herr Hacker hier gesagt hat.“ Die SPÖ habe eine 2G-Rege, am Arbeitsplatz in die Verhandlungen zur Impfpflicht nicht eingebracht. Daher sei diese auch nicht Gegenstand der aktuellen Situation. „Aus unserer Sicht braucht es hier keine zusätzlichen Änderungen.“

Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) selbst hatte sich in der Vorwoche bereits gegen eine 2G-Pflicht am Arbeitsplatz ausgesprochen. Dennoch entscheiden einige Betriebe unabhängig von den allgemein gültigen Bestimmungen eigene Unternehmens-Regeln. So setzt etwa auch die AUA ab 1. März für das gesamte fliegende Personal auf die 2G-Regel.

Ungeimpfte verlieren Gehalt
Das AUA-Personal von Langstreckenflügen muss bereits seit Jahresbeginn entweder geimpft oder genesen sein. Ab 1. März soll die Regelung dann auf alle Flüge ausgeweitet werden. Wer nicht geimpft oder genesen ist, wird dann nicht mehr für Dienste eingeteilt und verliert somit auch sein Gehalt. Entscheidet man sich doch noch fürs Impfen, darf man, sobald der Impfschutz aufrecht ist, auch wieder fliegen. Zusätzlichen Druck auf Nicht-Geimpfte werde es nicht geben, „wir akzeptieren das als persönliche Entscheidung“, so die AUA.

Grund für die 2G-Regel am Arbeitsplatz seien die unterschiedlichen Covid-Bestimmungen in den angeflogenen Ländern, die sich auch kurzfristig ändern und die Einsatzplanung immer schwieriger machen würden.

Quellen und Links: