Verspätungen bei Urlaubsflügen sind ein ziemlich häufiges Problem und es ist völlig normal, hier und da mal eine Verspätung zu erleben. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, sich über Umgang mit eventuellen Flugverspätungen zu informieren. Nur so können Sie sicher sein, nicht auf Ihre verdiente Entschädigung zu verzichten.
Sonderrechte für EU Flüge
Die Europäische Union (EU) hat einige Regeln festgelegt, die alle Fluggesellschaften befolgen müssen, wenn es um die Entschädigung von Passagieren geht, die Flugverspätungen erleben. Das EU-Recht besagt, dass die Fluggesellschaft dem Passagier bei einer Flugverspätung von mindestens zwei Stunden kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen sowie zwei kostenlose Telefonate, E-Mails oder Textnachrichten zur Verfügung stellen muss.
Wenn die Verspätung drei Stunden überschreitet, muss die Fluggesellschaft bei Bedarf Unterkunft und Transport anbieten. Außerdem gibt es eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person. Zusätzlich zu diesen EU-weiten Gesetzen haben viele Länder auch ihre eigenen Gesetze zur Entschädigung von Passagieren, die Flugverspätungen erleben
Was ist der einheitliche Luftverkehrsraum der Europäischen Union?
Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Anwendung von EU Recht ist, dass der Flug in Europa startet oder lande. Der einheitliche Luftverkehrsraum der Europäischen Union (EU-SA) ist der Luftraum der Europäischen Union. Das Konzept ist seit 2002 in Kraft, um einen Luftverkehrsbinnenmarkt zu schaffen und den Handel und die Mobilität der Menschen zu steigern.
Die EU-SA umfasst mehr als 4.000 km und ist in drei Zonen unterteilt und setzt sich wie folgt zusammen:
- Die EU-Mitgliedstaaten – Norwegen, Island, Liechtenstein, Schweiz und Türkei
- Der Luftraum über den französischen überseeischen Departements (Guadeloupe, Guyane, Martinique)
- Der Luftraum über den italienischen autonomen Regionen Sardinien und Sizilien
- Der Luftraum über der spanischen autonomen Region Andalusien
- Der Luftraum über dem Vereinigten Königreich
Welche Rechte habe ich als EU-Fluggast, wenn mein Flug verspätet oder annulliert ist?
Gemäß der EU-Verordnung 261 haben Fluggäste Anspruch auf Unterstützung und Entschädigung im Falle einer Flugannullierung oder einer großen Verspätung. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, den Passagieren Hilfe anzubieten, einschließlich Verpflegung und Unterkunft, falls erforderlich.
Wenn der Flug storniert wird, muss die Fluggesellschaft nach Möglichkeit einen Alternativflug anbieten.
Im Falle einer großen Verspätung (mehr als drei Stunden) muss die Fluggesellschaft Speisen und Getränke sowie Zugang zu Kommunikationseinrichtungen bereitstellen. Wenn ein Passagier mehr als fünf Stunden nach seiner planmäßigen Ankunftszeit an seinem Zielort ankommt, hat er Anspruch auf Entschädigung.
Flugverspätung oder -annullierung – Beantragung von Rückerstattungen
Flightright ist ein Unternehmen, das Passagieren hilft, Rückerstattungen für verspätete oder annullierte Flüge zu erhalten. Wenn Sie mehr als drei Stunden Verspätung hatten oder Ihr Flug annulliert wurde, können Sie bei Flightright einen Anspruch geltend machen. Um einen Anspruch geltend zu machen, müssen Sie Formular zur Kostenrückerstattung ausfüllen. Dieses Formular ist auf deren Website zu finden und fragt nach allen notwendigen Informationen zu Ihrem Flug sowie Einzelheiten darüber, was damit passiert ist. Sobald sie diese Informationen erhalten, werden sie beurteilen, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben und wenn ja, in welcher Höhe.
Grundregel: Nicht abschrecken lassen!
Eine Forderung gegen eine Fluggesellschaft einzureichen, kann eine große Hürde sein. Daher ist es verständlich, dass manche Menschen davor zurückschrecken ihre Entschädigung einzufordern. Wie so oft im Leben gilt, lassen Sie sich nicht abwimmeln! Wer auf sein Recht besteht, hat gute Chancen, fair entschädigt zu werden.
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