Das Netzwerk Armutskonferenz präsentiert das „Bundesverfassungsgesetz soziale Sicherheit“ – ein wegweisender Vorschlag für ein menschenwürdiges Dasein mit Rechten auf Gesundheit, Bildung und Mindestversorgung sowie für eine gerechte Verteilung öffentlicher Mittel.
Anlässlich des 30-jährigen Jubiläums der Wiener UN-Menschenrechtskonferenz präzisiert die Armutskonferenz ihren langjährigen Plan, soziale Menschenrechte als Verfassungsrechte anzuerkennen. Sozialexperte Martin Schenk betont: „Das ist ein Auftrag, die Verfassung um soziale Menschenrechte zu vervollständigen„. Der Konvent zur Reform der österreichischen Verfassung hatte bereits weit fortgeschrittene Bestimmungen diskutiert, und das Regierungsprogramm sieht eine Erweiterung des Grundrechtskatalogs vor.
Rechte
Das Netzwerk Armutskonferenz hat ein „Bundesverfassungsgesetz soziale Sicherheit“ entwickelt, das neben der Gewährleistung eines „menschenwürdigen Daseins“ folgende Rechte vorsieht: das Recht auf Gesundheitsversorgung, das Recht auf Bildung und das Recht auf Mindestversorgung. Darüber hinaus enthält der Entwurf Vorschläge für menschenrechtsbasierte Budgets und die Verwendung von öffentlichen Mitteln auf Basis von Menschenrechtsprinzipien, insbesondere der Nicht-Diskriminierung und Verteilungsgerechtigkeit.
Im Gegensatz zum deutschen Grundgesetz enthält das österreichische Verfassungsrecht weder soziale Grundrechte, eine Sozialstaatsklausel noch einen speziellen Grundrechtsschutz für sozialrechtliche Leistungen. Wirtschaftliche Grundrechte sind bereits in der österreichischen Verfassung verankert, jedoch kein soziales Grundrecht. Das Netzwerk Armutskonferenz betont die Bedeutung, soziale Existenzgrundlagen abzusichern, um den Grundrechtskatalog zu vervollständigen. Die Wiener Menschenrechtskonferenz war ein Meilenstein für die Gültigkeit der Menschenrechte „alle für alle“.
Quelle: armutskonferenz.at
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