Start Corona
CORONAKRISE

Verfassungsgerichtshof berät über Lockdown für ungeimpfte Personen

2G_REGEL_GENESEN_GEIMPFT
(FOTO: iStock)

Der Verfassungsgerichtshof berät heute in einer öffentlichen Verhandlung über die 2G-Regel und den „Lockdown für Ungeimpfte“. Ob tatsächlich die bis Ende Jänner geltende Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte zulässig war, ist noch unklar. Die am 15. November des Vorjahres dürften die Corona-Maßnahmen nicht gewesen sein. Das legen jetzt Mobildaten und Messungen nahe.

Ende November hat eine Durchführung vom Complexity Science Hub Vienna (CSH) deutliche Skepsis an der Wirksamkeit des „Lockdown für ungeimpfte Personen“ geweckt. Die Durchimpfungsrate konnte die Anzahl der Neuinfektionen senken.

Durch die Ergebnisse des Austrian Corona Panel Project wird diese Einschätzung bestätigt. Die Universität Wien meldeten im November sowohl ungeimpfte, als auch geimpfte Personen eine deutliche Reduktion ihrer Sozialkontakte und Mobilität. Im Jänner stieg die Zahl der von ungeimpften Personen gemeldeten Kontakte wieder an, obwohl es für Geimpfte kein Lockdown gab. „Unsere Zahlen sprechen sogar eher dafür, dass Geimpfte, obwohl sie von den verschärften Regeln selbst nicht betroffen waren, ihre Kontakte stärker einschränkten als Ungeimpfte“, hieß es im Februar in einem Projektposting. Im Lockdown meldeten Ungeimpfte eine höhere Mobilität als Geimpfte.

Quelle: Kronehit-Artikel