Die Debatte um eine verfassungsrechtliche Absicherung von Bargeld in Österreich, die von der ÖVP ins Leben gerufen wurde, nimmt an Fahrt auf. Robert Holzmann, Gouverneur der Nationalbank, plädiert für eine nationale Regelung zur Wahlfreiheit zwischen Bargeld und Karte.
Die ÖVP treibt eine Debatte voran, die eine verfassungsrechtliche Absicherung von Bargeld fordert. Inmitten dieser Diskussion äußerte sich der Gouverneur der Nationalbank, Robert Holzmann, in der „Kronen Zeitung“. Seiner Ansicht nach ist es notwendig, österreichischen Bürgern das Recht zu gewähren, selbst über ihre Zahlungsmittel zu entscheiden. Holzmann sprach sich dabei klar für eine nationale Regelung aus: „Da braucht es eine Nachschärfung“, wagte er eine Prognose. „Daher bedarf es einer rechtlichen Festlegung, dass man als Bürger das Recht hat, mit Bargeld, aber auch mit Karte zu zahlen.“
Abrechnung einfacher mit Kartenzahlung
Er kritisierte zudem eine mögliche vollständige Umstellung auf Kartenzahlung in Geschäften, Apotheken oder Kinos und warnte: „Es kann nicht sein, dass Geschäfte, Apotheken oder Kinos auf komplette Kartenzahlung umstellen, nur weil es für sie in der Abrechnung einfacher ist.“
Martin Selmayr, Vertreter der EU-Kommission in Wien, wies jedoch darauf hin, dass Bargeld durch EU-Recht bereits geschützt sei. „Das Euro-Bargeld muss grundsätzlich überall im Euro-Raum zur Zahlung angenommen werden“, betonte er.
An Euro gebunden
Trotzdem besteht bei der Umsetzung dieser Vorstellung eine Herausforderung: Private Unternehmen sind nur an ein Zahlungsmittel, den Euro, gebunden und nicht an die Art der Bezahlung. „Private sind nämlich staatlich nur an ein Zahlungsmittel – den Euro – gebunden, nicht aber an die Zahlungsmodalität“, erklärte Verfassungsexperte Christoph Bezemek.
Bargeld in der Verfassung? Nehammer’s Plan spaltet ÖVP
Eine Festschreibung von Bargeld als Zahlungsmittel könnte verschiedene Formen annehmen, so Bezemek. Eine Möglichkeit wäre, es als Staatsziel festzuschreiben, was primär programmatischen Charakter für künftige Gesetzgebung hätte. Eine andere Option wäre eine Festschreibung als Grundrecht, das Gesetzgeber an die Befolgung binden würde, wenn Pläne zur Einschränkung von Bargeld vorliegen. Dazu zählt beispielsweise die auf EU-Ebene diskutierte Geldwäscherichtlinie, die Geldflüsse erschweren soll, indem sie Bargeldzahlungen auf 10.000 Euro begrenzt.
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