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WAS GILT?

Verwirrende Corona-Regeln: „Silvester-Party“ SO doch erlaubt

(FOTO: iStockphoto)

Zwar wurden von der Regierung strenge Maßnahmen, auch für Silvester, verkündet, gefeiert werden darf aber trotzdem! Hier findet ihr einen Überblick, was erlaubt ist und was nicht.

Während im letzten Jahr über Silvester für ganz Österreich ein Lockdown galt, und so die Regeln einfacher zu durchschauen waren, muss man zum heurigen Jahreswechsel etwas genauer hinschauen. Klar ist: Heuer ist um einiges mehr erlaubt, allerdings auch nicht für ALLE! Wir haben einen Überblick für euch, wo man „Party“ machen darf und wer zuhause bleiben muss.

Ins Neue Jahr rutschen vor dem Stephansdom
Ja, selbst das ist zu Silvester tatsächlich erlaubt. ABER: Nur für Personen mit 2G-Nachweis, also geimpft oder genesen, gelten keine Ausgangsbeschränkungen. Wer sich also in der Innenstadt (oder irgendwo anders im Freien) selbst den Sekt mitnimmt, darf auch um Mitternacht noch den Jahreswechsel dort feiern. Wie gesagt ist allerdings Voraussetzung, dass man geimpft oder genesen ist.

Was hat es dann aber mit der früheren Sperrstunde auf sich? Der Kulturbereich, die Gastronomie und Hotels müssen sich – auch am 31.12. – an die Sperrstunde um 22 Uhr halten. Dort darf man sich also nach 22 Uhr nicht mehr aufhalten. Allerdings ist Take-away für Lokale auch danach noch erlaubt, wie es aus dem Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) heißt. Die Nachtgastronomie bleibt in jedem Fall geschlossen.

2G-Plus bei Events im Freien
Für Veranstaltungen gelten die allgemein gültigen Regeln der aktuellen Bundesverordnung. Heißt konkret: Private Feiern zu Silvester sind erlaubt – mit maximal 25 Personen in Innenräumen, nur mit 2G und FFP2-Maske. Sonst gilt bei „größeren Events“ in Innenräumen bundesweit folgendes: Bis zu 500 Personen gilt die 2G-Regel plus FFP2-Maskenpflicht, bei maximal 1.000 Personen gilt 2G+. Als Höchstgrenze sind für Veranstaltungen 2.000 Personen erlaubt, Teilnehmer müssen gebooster sein und einen PCR-Test vorweisen.

Bei Outdoor-Events ist Wien übrigens strenger als andere Bundesländer. Hier gilt: Ab 25 Personen gilt 2G-Plus: Zusätzlich zur 2G-Regel braucht man also einen negativen Corona-Test. 

Kein öffentliches Feuerwerk
Ein öffentliches Feuerwerk der Stadt wird es in diesem Jahr nicht geben. Wer trotzdem mit einem Knall ins Jahr 2022 starten will, darf das im Wiener Ortsgebiet nur mit Feuerwerkskörpern der Kategorie F1, also z.B.: „Babyrockets“, Knallfrösche oder Leuchtkerzen. Wer sich nicht daran hält, kann bis zu 3.600 Euro Strafe zahlen.

Quellen und Links: